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Viele Rechtsanwälte entscheiden sich, entweder direkt nach dem 2. Staatsexamen zu Beginn ihrer Juristenkarriere oder aber auch mit einigen Jahren an Berufserfahrung für eine Kanzleigründung und dafür, sich als selbstständiger Rechtsanwalt mit einer eigenen Kanzlei niederzulassen.

Doch welche Voraussetzungen muss man dafür überhaupt erfüllen und welche typischen Fehler kann man dabei wie vermeiden?

In diesem Beitrag haben wir eine Checkliste für die Kanzleigründung zusammengestellt und beschäftigen uns mit der Frage „Welche guten Gründe sprechen im Einzelfall sogar gegen eine Kanzleigründung und für eine feste Anstellung als Rechtsanwalt“?

  • Durch die vielen Variablen wie wirtschaftlicher Erfolg, Ausgaben für Miete, Versicherungen etc. sind genaue Zahlen schwierig. Handelt es sich um eine Sozietät, liegt das Verhältnis der Kosten zum Umsatz bei ca. 40 bis 50 Prozent, in Einzelkanzleien zwischen 70 und 80 Prozent.

    Laut BRAK lag im Jahr 2016 der Jahresverdienst unter selbstständigen Anwälten zwischen 130.000 und 160.000 Euro ohne MwSt, wobei der persönliche Jahresüberschuss (Einkommen abzüglich Kosten, aber vor persönlichen Steuern) zwischen ca. 60.000 und 80.000 Euro betrug. 

  • Zu den wichtigsten Voraussetzungen, um eine eigene Anwaltskanzlei zu gründen, gehören

    1. Zulassung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
    2. Anmeldung Kanzlei bei der Rechtsanwaltskammer
    3. Anmeldung beim Finanzamt
    4. Erreichbarkeit der Anwaltskanzlei: ein Türschild
    5. Berufshaftpflichtversicherung

  • Als selbstständiger Rechtsanwalt muss man

    • Einkommensteuer auf die erzielten Einkünfte und
    • Umsatzsteuer zahlen.

    Weil die Rechtsanwaltskanzlei keinen Gewerbebetrieb darstellt, fällt aber keine Gewerbesteuer an.

  • Zu den Kostenpositionen gehören neben Investitionskosten für die Gründung auch laufende Kosten.

    Je nach Kanzleigröße, Beratungsschwerpunkt und Spezialisierung und auch Mandantenzielgruppe können die Kosten unterschiedlich hoch ausfallen.

Voraussetzungen für eine Kanzleigründung

Wer als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin eine eigene Kanzlei gründen möchte, muss dafür zunächst einige Formalien erfüllen und vornehmen.

Voraussetzungen Kanzleigründung

  1. Zulassung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
  2. Anmeldung Kanzlei bei der Rechtsanwaltskammer
  3. Anmeldung beim Finanzamt
  4. Erreichbarkeit der Anwaltskanzlei: ein Türschild
  5. Berufshaftpflichtversicherung

Nur wer zur Anwaltschaft als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin von der Rechtsanwaltskammer zugelassen wurde, darf überhaupt eine Gründung vornehmen.

Um wiederum als Rechtsanwalt zugelassen zu werden, muss man ebenfalls einige Voraussetzungen erfüllen, darunter fallen

  • das 2. Staatsexamen,
  • geordnete finanzielle Verhältnisse,
  • keine Vorstrafen,
  • Verzicht auf mit der Anwaltszulassung unvereinbare Tätigkeiten sowie
  • eine Berufshaftpflichtversicherung.

Wurde man von der zuständigen Rechtsanwaltskammer zugelassen, wird man automatisch auch verpflichtend Mitglied in der regionalen Rechtsanwaltskammer und muss dafür Mitgliedsbeiträge entrichten.

Je nach Dauer der Selbstständigkeit und gerade bei Berufsanfängern reduzieren sich die sogenannten Kammerbeiträge aber unter Umständen noch. Auch eine Befreiung ist möglich.

Im ersten Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen Kanzleigründung muss das Gründungsvorhaben gegenüber der Rechtsanwaltskammer angezeigt und angemeldet werden. Dabei greift die sogenannte Kanzleipflicht.

Was ist die Kanzleipflicht?

Die Kanzleipflicht besagt, dass man als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin nur in dem Bezirk der Rechtsanwaltskammer eine Kanzlei einrichten und unterhalten darf, in dem der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin auch Mitglied ist.

Zum Schluss müssen Rechtsanwälte die gegründete Kanzlei beim Finanzamt melden, um eine Steuernummer zu erhalten, musst du deine Kanzlei beim Finanzamt anmelden. Das kann im ersten Schritt relativ formlos passieren – über den Betriebseröffnungsbogen fragt das Amt nach Zuteilung der Steuernummer weitere Unternehmensdetails systematisch ab.

Kanzleigründung - keine Gewerbeanmeldung nötig

Rechtsanwälte sind keine Gewerbetreibenden, sondern Freiberufler. Darum muss mit der Kanzleigründung auch KEIN Gewerbe angemeldet werden.

Rechtsanwälte, die bei der Kanzleigründung auch direkt das Vorhaben hegen, Mitarbeiter in der Sozietät einzustellen, müssen folgende Punkte beachten:

Kanzleigründung - Was beachten bei Mitarbeiter-Anstellung

  • Betriebsnummer bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragen 
  • Krankenkasse: Meldung aller sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter
  • Verwaltungsberufsgenossenschaft: Meldung aller Mitarbeiter
  • Meldung beim Finanzamt 

Denn die Grundvoraussetzung, um Mitarbeiter bei der Krankenkasse anmelden zu können, ist der Nachweis der Betriebsnummer. Meldet man die Mitarbeiter anschließend bei der jeweiligen und vom Mitarbeiter gewünschten Krankenkasse an, leitet diese die Anmeldung an die Renten- und Arbeitslosenversicherung weiter.

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und ebenfalls meldepflichtig.

Zum Schluss muss die Lohnsteuer der Gehälter der Mitarbeiter an das Finanzamt weitergeleitet werden.

Businessplan für Kanzleigründung

Ein Vorhaben, wie das einer Kanzleigründung, sollte nicht überstürzt werden und mit der richtigen Struktur beginnen und Dazu gehört auch die Erstellung eines Businessplans.

Denn heutzutage gibt es mittlerweile um die 165.000 Rechtsanwälte in Deutschland und über 45.800 Rechtsanwaltskanzleien (Stand 2021) – die Konkurrenz ist also groß.

Spezialisierung Rechtsgebiet

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass das eigene Beratungsangebot auch unabhängig von den eigenen Interessen und Fähigkeiten nicht ganz ohne Taktik ausgewählt werden sollte.

Wer hier sehr analytisch und sorgfältig vorgehen möchte, kommt hier nicht an einer Marktanalyse vorbei, um die Marktsituation unter Rechtsanwälten einzuschätzen. Statistiken und Studien zu der aktuellen Wettbewerbssituation können hierbei hilfreich sein. Aber auch die Online-Auftritte konkurrierender Kanzleien lohnt es sich anzuschauen.

Mitunter helfen hier folgende Fragestellungen weiter:

  • Wie positioniert sich die Konkurrenz?
  • Welche Spezialgebiete sind stark besetzt?
  • Welche Nischen an Rechtsgebieten gibt es?

Letztlich steht und fällt der Erfolg der Kanzlei und der Kanzleigründung aber auch mit dem eigenen Beratungsangebot. Dazu sollte man sich ehrlich fragen, welche eigene Qualifikationen man als Jurist und Rechtsanwalt mitbringt und welches Fachwissen und welche Leistungen man anbieten möchte und auch kann.

Gerade zu Beginn der Anwaltskarriere kann es auch von Vorteil sein, das eigene Netzwerk auszubauen, um Kontakte in der Fachwelt zu knüpfen und um sich so auch durch Mund-zu-Mund-Propaganda einen Namen zu machen.

Wichtig ist auch, dass es nicht an der Begeisterung für das Rechtsgebiet fehlt. Immerhin muss man sich hier auch gerne regelmäßig fortbilden wollen, um eine qualitativ hochwertige Rechtsberatung anbieten zu können.

Kanzleigröße festlegen

Grundsätzlich kann man sich als Rechtsanwalt immer auch als Einzelanwalt niederlassen. Selbstverständlich kann man aber auch von Anfang an zusammen mit einem Partner gründen und durch die Einstellung mehrerer Rechtsanwälte sich zum Beispiel als Expertenteam für ein spezielles Rechtsgebiet als Team breit aufstellen.

Aus Mandantenperspektive kann ein Team aus Rechtsanwälten, die sich auch im Firmennamen der Anwaltskanzlei wiederfinden, ein noch größeres Maß an Professionalität und Qualität ausstrahlen – das muss aber nicht zwingend so sein.

Um die Kanzleigröße festzulegen, muss man als Rechtsanwalt ehrlich die eigene Arbeitsweise hinterfragen. Arbeitet man gerne alleine und unabhängig oder schätzt man die Arbeit und den Austausch im Team?

Sollte man sich noch unsicher in der Frage sein, kann auch die Bürogemeinschaft einen ersten Kompromiss darstellen. Denn so bindet man sich vertraglich noch nicht so stark wie bei einer PartG oder GbR, kann im Zweifel aber trotzdem auf eine kollegiale Arbeitsatmosphäre bauen und den einen oder anderen Austausch auf dem Flur ermöglichen. Hinzukommt sowohl bei der Bürogemeinschaft als auch bei der PartG & Co. der finanzielle Vorteil, den man als Einzelanwalt bei der Miete von Räumlichkeiten nicht genießt.

Dabei sollten sich Rechtsanwälte und Gründeranwärter u.a. mit folgenden Fragen beschäftigen:

  • Mit wem will ich zusammen eine Kanzlei aufbauen?
  • Wer passt zu mir, wenn kann ich mir leisten?
  • Bei welcher Einstellung würde es Zuschüsse geben?

Standort der Kanzlei

Ein nicht zu unterschätzender Faktor für den Erfolg einer Neugründung ist die richtige Standortwahl.

Hierzu sollte deswegen vor der Anmietung der Büros eine Ortsbegehung stattfinden, um sich selbst einen authentischen Eindruck von der Kanzleiumgebung zu verschaffen und sich in die Anfahrt und Anreise der zukünftigen Mandanten hineinzuversetzen.

Eine große Rolle spielt hierbei auch schon gleich die Akquise von Mandanten und die Zielgruppe an sich:

Denn ist die Kanzlei durchaus auf Laufkundschaft angewiesen, sollte der Außenauftritt der Kanzlei einschließlich Außenwerbung nicht vernachlässigt werden.

Anders verhält es sich mit Kanzleien, deren Mandanten auch über andere Kommunikationskanäle erreicht werden können.

Abgesehen davon spielen viele weitere Faktoren und Kriterien eine Rolle, insbesondere wenn man sich am Startpunkt der Anwaltskarriere befindet und wenig Erfahrung und noch kein ausgebautes Netzwerk und Stammmandanten mitbringt.

Zu den wichtigsten Kriterien und Fragen, die man bei der Standortsuche beachten sollte, gehören daher u.a.:

Kriterien für Standortsuche Kanzleigründung

  • gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz
  • Gute Orientierung und Anfahrt für Mandanten
  • ggf. Parkplätze
  • Nähe zu ortsansässigen Gerichten
  • Außenwerbung möglich?
  • Mandantenzielgruppe: ist Laufkundschaft relevant?
  • Ausbau bei starkem Wachstum der Kanzlei möglich?
  • ggf. Mietpreis
  • Örtliche Kanzleiumgebung
  • Wo haben vergleichbare Dienstleister und direkte Konkurrenz ihren Unternehmenssitz?

Rechtsform der Kanzlei finden

Genauso, wie sich viele Rechtsanwälte dazu entscheiden, sich als Einzelanwalt niederzulassen, tendieren viele dazu, sich mit anderen Rechtsanwälten oder aber auch anderen Freiberuflern, wie zum Beispiel Steuerberatern zusammenzuschließen.

In diesem Zusammenhang muss die Entscheidung darüber getroffen werden, unter welcher Rechtsform die Kanzlei geführt werden soll. Hierbei gibt es verschiedene Optionen, die unterschiedliche Vor- und Nachteile bieten und auch unterschiedlich umfangreiche Formalitäten und Verwaltungsaufwand verursachen.

Rechtsformen für Anwaltskanzleien

  • Einzelanwalt
  • Bürogemeinschaft
  • Sozietät als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
  • PartG – Partnerschaftsgesellschaft
  • PartGmbB: Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
  • mbB – Die Partnerschaftsgesellschaft
  • LLP – Limited Liability Partnership
  • Anwalts-GmbH & Co. KG *ab 2022

Bürogemeinschaft

Kennzeichnend für eine Bürogemeinschaft ist, dass sich ausschließlich die Büroräume geteilt werden, häufig aus finanziellen Gesichtspunkten.

So arbeiten Anwälte bzw. auch einzelne Kanzleien einschließlich der Angestellten (Sekretäre, Rechtsanwaltsfachangestellte, etc) zwar in denselben Räumlichkeiten, sind aber für sich genommen juristisch selbstständig.

Sozietät als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Die Ursprungsform der Freiberuflergesellschaft ist die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) bzw. umgangssprachlich auch „BGB-Gesellschaft“ genannt und ist die Rechtsform für eine Sozietät.

Die Rechtsgrundlage für eine solche Anwaltssozietät steht u.a. in der BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) und unterscheidet sich im Vergleich zur bloßen Bürogemeinschaft durch die gesellschaftsrechtliche Gründung und den gemeinsamen Außenauftritt.

Voraussetzung für die Gründung einer GbR sind u.a.

  • mindestens zwei Personen, die sich zu einer Gesellschaft zusammenschließen und zwar
  • für den Zweck eines gemeinsames Projekts.

Dieser gemeinsame Zweck kann die gemeinsame Ausübung des Anwaltsberufs sein, muss es aber nicht zwingenderweise.

Strenge Formerfordernisse werden an die Gründung einer GbR nicht gestellt: man kann sie auch durch mündliche Absprache gründen.

Für die Haftung hat das weitreichende Konsequenzen: Nimmt ein Rechtsanwalt der Sozietät ein Mandat an, wird das Mandat damit automatisch auch zum Mandat der gesamten Sozietät.

Und: Jedes Mitglied der GbR haftet mit dem gesamten Vermögen für jedes andere Mitglied.

Beachte: Einige Kanzleien bezeichnen sich durchaus als GbR, obwohl sie streng juristisch keine sind. Der Zusatz „GbR“ im offiziellen Namen ist aber ein sicherer Hinweis für das Vorliegen einer echten GbR.

Vorteile bei der Rechtsform der GbR sind z.B.:

Vorteile einer GbR

  • kostengünstige, schnelle und formfreie Gründung
  • Keine Körperschafts- und Gewerbesteuer
  • Haftungsverteilung

Daneben erscheint es bei der GbR für viele vorteilhaft, dass die Kanzlei durch den Zusammenschluss größer erscheint und dadurch potenziell mehr Vertrauen bei Mandanten auslöst.

Durch die steuerliche Privilegierung müssen die Anwälte bzw. Gesellschafter außerdem ihre Umsätze lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Einkommensteuer versteuern.

Die Haftungsverteilung wiederum kann für viele ein Plus sein – für andere wiederum aufgrund der potenziellen Probleme und Haftungsfälle auch abschreckende Wirkung haben:

Denn in einigen Fällen haften Mitgesellschafter akzessorisch und als Gesamtschuldner für die Fehler der Partner.

Zudem haften Anwälte, die in eine bereits bestehende Sozietät unter der Rechtsform einer GbR eintreten, für die Verbindlichkeiten und Verträge, die vor dem Eintritt entstanden sind. Und auch nach Ausscheiden aus dieser Sozietät dehnt sich die Haftung über 5 weitere Jahre aus.

Somit überwiegen bei der GbR für die meisten Rechtsanwälte die erheblichen finanzielle Risiken und Nachteile die an sich relativ zeitsparende und wenig aufwändige Gründung.

PartG – Partnerschaftsgesellschaft

Die PartG, also Partnergesellschaft, besteht aus dem Zusammenschluss mehrerer Personen, die nicht notwendigerweise alle Rechtsanwälte, sondern nur Angehörige freier Berufe sein müssen. Vielfach findet man in der Praxis deswegen auch PartG, bestehend aus Rechtsanwälten und z.B. Notaren, Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern.

Im Regelfall sind bei einer PartG alle Partner zur Geschäftsführung berechtigt und haften gegenüber Gläubigern der Partnerschaft als Gesamtschuldner persönlich.

Allerdings mit der wichtigen Einschränkung, dass die Haftung von der eigenen Verantwortung am Haftungsfall abhängt. War einer der Partner also überhaupt nicht in das Mandat eines anderen Partner involviert, muss er auch nicht für dessen Fehler einstehen und haften.

In diesem Zusammenhang kann es aber im Einzelfall aber durchaus schwierig sein, die Nichtbeteiligung am Mandat auch tatsächlich nachzuweisen.

Voraussetzungen für die Gründung einer PartG sind u.a.:

Voraussetzungen PartG

  • Gründung durch mind. 2 Freiberufler
  • Eintragung ins Partnerschaftsregister, notariell beglaubigt
  • Berufshaftpflichtversicherung bei beschränkter Haftung
  • ein schriftlicher und von den Partnern eigenhändig unterschriebener Partnerschaftsvertrag

Darüber hinaus müssen im Firmennamen der PartG folgende Informationen enthalten sein:

  • Name von mind. einem Partner,
  • Zusatz „& Partner“ oder „Partnerschaft“ und
  • die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe

Im Gegensatz zur GbR besteht also ein gesteigerter Gründungsaufwand.

LLP – Limited Liability Partnership

Weil die Niederlassungsfreiheit es erlaubt, weichen viele Kanzleien deswegen auch auf die alternative Rechtsform der Limited Liability Partnership aus.

Die sogenannte Limited Liabilty Partnership gehört zu den Personengesellschaften nach dem britisch-amerikanischem Recht, die bei vielen international agierenden Kanzleien wiederzufinden ist.

Charakteristisch für die Limited Liabilty Partnership ist, dass sämtliche Gesellschafter die Geschäftsführung direkt ausüben, ohne auf den umfassenden Haftungsschutz verzichten zu müssen.

Eine Herausforderung darstellen und Mehrkosten verursachen können dafür aber Bedingungen wie ein englischer Jahresabschluss.

PartGmbB: Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Als Unterform der Partnerschaftsgesellschaft gibt es die mit beschränkter Berufshaftung.

Eine zunehmend gern genutzte deutsche Alternative zur LLP, und seit 2013 zulässig, ist die Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – die PartGmbB.

Dadurch können Angehörige freier Berufe und somit auch Rechtsanwälte eine generelle Beschränkung der Berufshaftung mit ihrem Privatvermögen vornehmen.

Für die Haftung bedeutet das: Für Berufsausübungsfehler haftet also nur die PartGmbB.

Für andere unternehmerische Verbindlichkeiten jedoch besteht auch bei dieser Rechtsform eine gesamtschuldnerische, persönliche Haftung der Partner.

Bei der Gründung oder Umwandlung in eine PartGmbB sollten die Partner daher auch bestimmte Klauseln in den Partnerschaftsvertrag aufnehmen, um in bestimmten Fällen Rückgriffsansprüche der Partnerschaft gegen die Partner und damit die Haftung der Partner mit ihrem Privatvermögen auszuschließen.

PartGmbB: Haftungsausschluss im Partnerschaftsvertrag

  • Berufshaftpflichtfall
    Verursacht der Partner einen Berufshaftpflichtfall, haftet nach § 8 Abs. 4 PartGG nur das Gesamthandsvermögen der Partnerschaft. Davon ausgenommen sind vorsätzliches oder ggf. auch grob fahrlässiges Handeln des Partners.
    Hierunter sollte auch die Annahme oder Fortführung eines Mandats durch den Partner trotz fehlender Versicherungsdeckung fallen.
  • Nachschusspflichten
    Wenn es aufgrund eines Berufshaftpflichtfalls zu Nachschusspflichten kommt, z.B. wegen Liquidation, Insolvenz der Gesellschaft, Ausscheidens eines Partners

Anwalts-GmbH & Co. KG ab 2022

Am 01.08.2022 tritt aller Voraussicht nach die BRAO-Reform, also Änderungen an der Bundesrechtsanwaltsordnung in Kraft.

Inhalt der Reform ist u. a. die Neuregelung der Berufsausübungsgesellschaften. Das hat für Kanzleien dann zukünftig den Vorteil, dass sie die Rechtsform aus allen deutschen und europäischen Gesellschaftsformen auswählen dürfen.

Außerdem wird eine neue Rechtsform aufgenommen: Die Anwalts-GmbH & Co. KG.

Anwälte dürfen dann mit sämtlichen Trägern aller freien Berufe, die in § 1 Abs. 2 PartGG aufgezählt werden, Sozietäten gründen oder in einer Bürogemeinschaft zusammenarbeiten.

Für Bürogemeinschaften gilt im Übrigen sogar die Privilegierung, dass Anwälte diese dann auch Vertretern der Berufe eingehen dürfen, die den Anwaltsberuf lediglich als Zweitberuf ausüben dürfen.

Ziel und Zweck der Reform ist es, interprofessioneller Mandatsbearbeitung und der gestiegenen Nachfrage danach einen gesicherten Rechtsrahmen zu verleihen.

Versicherungen als selbstständiger Rechtsanwalt

Als selbstständiger Rechtsanwalt benötigt man bei einer Kanzleigründung einige Versicherungen, die teilweise verpflichtend, teilweise freiwillig sind.

Dazu gehören die

  • Berufshaftpflichtversicherung (verpflichtend)
  • Kranken- und Pflegeversicherung inkl. Krankentagegeld (verpflichtend)
  • Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung (freiwillig)
  • Freiwillige Arbeitslosenversicherung (freiwillig)
  • Sachversicherung (freiwillig) und
  • Bürohaftpflichtversicherung (freiwillig).

Die Berufshaftpflichtversicherung muss jeder Anwalt verpflichtend abschließen, egal ob selbstständig tätig oder als angestellter Rechtsanwalt in einer Sozietät – ohne Berufshaftpflichtversicherung erhält man als Anwalt gar keine Zulassung. Dabei beträgt die Mindestversicherungssumme bei 250.000 Euro je Versicherungsfall.

Beachte: Im Zuge der BRAO-Reform zum 01.08.2022 werden Berufsausübungsgesellschaften zukünftig dazu verpflichtet, eine eigenständige Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. 

Daneben gehört wenig überraschend auch die Kranken- und Pflegeversicherung zu den Pflichtversicherungen. Bei dem Wechsel aus einer Festanstellung in die Selbstständigkeit besteht die Möglichkeit, weiterhin freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben – eine private Krankenversicherung einschließlich Pflegeversicherung wählen dagegen viele in der Selbstständigkeit.

Sinnvoll, aber keinesfalls Verpflichtung ist es, Sachversicherungen und Bürohaftpflichtversicherungen abzuschließen bei einer Kanzleigründung.

Insbesondere lohnt sich dann eine Sachversicherung, wenn man für die Kanzlei Büroräume anmietet und kostspielige Einrichtung anschafft. Entstehen bei einem Mandanten innerhalb der Kanzleiräume Schäden, sichert eine Bürohaftpflichtversicherung gegen etwaige Ansprüche ab. 

Anwaltskanzlei gründen – Wie viel kostet das?

Nicht nur die Gründung der Kanzlei an sich kostet Geld, auch die Unterhaltung der Kanzlei verursacht laufende Kosten und müssen deshalb im Vorwege kalkuliert werden.

Zur Gründung berücksichtigt werden müssen u.a. folgende Kostenpositionen:

Kanzleigründung - Gründungskosten

  • Anmietung von Büro, Maklercourtage und ggf. Renovierungskosten
  • Erstausstattung Büro (z.B. Einrichtung, Drucker, Telefon, Bürobedarf, Fachbücher, ggf. Firmenwagen)
  • Beratungskosten für die Gründung, beispielsweise für Steuerberater, oder Seminarkosten
  • Erste Werbe- und Marketingmaßnahmen in der Gründungsphase

Um die Kosten am Anfang gering zu halten, kann es sich je nach Kanzleigröße auch anbieten, einen Bereich der Privatwohnung beruflich als Kanzlei zu nutzen – vorausgesetzt der Raum erlaubt eine professionelle Arbeitsatmosphäre und ermöglicht den telefonischen Kontakt und Erreichbarkeit per E-Mail.

Zu den wichtigsten laufenden Kosten gehören:

Kanzleigründung - Laufende Kosten

  • Kanzleiräume: Miete von Kanzleiräumen, Nebenkosten (Heizung, Strom), GEZ
  • Betriebskosten: Bürobedarf (Faxgerät und Vertrag, Portokosten und Briefumschläge), Kommunikation (Telefon & Internet), Strom & Wasser, ggf. Firmenwagen
  • Verwaltung: Steuerberatung, Buchhaltung und Mitgliedschaftsbeiträge
  • Personalkosten: Gehälter, Sekretariat, ggf. Reinigungsunternehmen
  • Versicherungen: Berufshaftpflichtversicherung, Sachversicherungen, Krankenversicherung, Arbeitgeberanteile für Versicherungen etc.
  • Akquisitions- und Marketing- / Werbungskosten: z.B. Reisen, Werbemaßnahmen, Rekrutierung und Mandantengeschenke
  • Instandhaltung: Einrichtung, Reparaturen, Renovierung
  • Fort- und Weiterbildung: Fachliteratur, Reisekosten, Kursgebühren, Abonnements (z.B. für juristische Datenbanken, Zeitschriften, Software etc.)
  • ggf. Zins- und Tilgungszahlungen
  • Abschreibungen (z.B. für Bürobedarf, technische Geräte oder Firmenwagen)

Daher ist es zu empfehlen, ein jährliches Budget für unvorhergesehene Ausgaben bereitzuhalten und ein Rentabilitätsplan aufzustellen.

Finanzierung Kanzleigründung

Vor dem Hintergrund der soeben aufgeführten und anfallenden Kosten bei der Gründung und Unterhaltung einer Kanzlei ist die Frage der Finanzierung nicht unerheblich.

In jedem Fall sollten genug finanzielle Mittel für die „Einmalanschaffungen“ und laufenden Kosten vorhanden sein.

Weil aber auch eine Anwaltskanzlei ein Unternehmen ist, das wirtschaftlich von der Auftragslage von vielen unsicheren Variablen abhängt und je nach Rechts- und Tätigkeitsgebiet auch auf aktive und regelmäßige Mandantenakquise angewiesen ist, müssen Rücklagen vorhanden sein.

Dabei sollte dringend zwischen Eigen- und Fremdkapital unterschieden werden.

Denn das Eigenkapital ist an keine Rückzahlungsverpflichtungen gebunden und ist sozusagen „flüssig“ vorhanden, wie es klassischerweise bei finanziellen Quellen wie

  • dem Sparbuch,
  • Ersparnissen,
  • dem Gewinn aus dem Verkauf von Wertpapieren oder
  • bei einem privates Darlehen von Verwandten

der Fall ist.

Fremdkapital wiederum, worunter typischerweise Bankkredite und Darlehen fallen, ist abhängig von der Höhe des Eigenkapitals und an Bedingungen geknüpft und steht somit nicht in dem Maße und Umfang flexibel und unbegrenzt zur Verfügung wie das Eigenkapital.

Bei der Kostenkalkulation und Planung der Finanzierung sollten also auch die Konditionen und ggf. Verzinsung berücksichtigt werden.

Was ebenfalls sinnvoll ist und gerade in der Gründungsphase Rechtsanwälten finanziell die Gründung und Einstieg erleichtern kann, sind die zahlreichen Fördermöglichkeiten und Förderprogramme, die auch bei der Gründung einer Kanzlei greifen können.

Dazu zählen zum Beispiel die Förderprogramme der KfW und der Gründerzuschuss der Agentur für Arbeit.

Wie so oft gilt aber: Diese finanziellen Zuschüsse müssen beantragt werden und werden auch nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen bewilligt. Unter anderem ist hier auch wieder ein Businessplan notwendig, weshalb sich dieser im Vorfeld zur Gründung erst Recht auszahlen kann.

Gründerzuschuss beantragen für Kanzleigründung

  • Deckung Lebenshaltungskosten und Sozialversicherungsbeiträge
  • Keine Versteuerung
  • Unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt
  • Voraussetzungen: Mind. 1 Tag als arbeitslos gemeldet & Teilnahme an Existenzgründerseminar

Kanzleigründung – Checkliste für Rechtsanwälte

Allzu häufig unterlaufen typische Fehler bei einer Kanzleigründung, darunter

  • mangelhafte Planung
  • fehlende betriebswirtschaftliche Kenntnisse
  • Kostenpositionen vergessen
  • Rentabilität und Liquidität verwechseln
  • Arbeitnehmerbrutto und Stundensatz falsch berechnen

Da die Kanzleigründung ein großes und umfangreiches Unterfangen ist, kann eine Checkliste mit den wichtigsten Aufgaben und To Do’s hilfreich sein.

Eigene Anwaltskanzlei erfolgreich gründen

  1. Zulassung zur Anwaltschaft beantragen, falls noch nicht vorhanden
  2. Team und Personalsuche: Gründung als Einzelanwalt oder mit Partner(n)?
  3. Businessplan erstellen: Beratungsschwerpunkte und Spezialisierung festlegen
  4. Gesellschaftsform wählen
  5. Budgetplanung und Finanzierung klären
  6. Standortsuche und Räumlichkeiten einrichten
  7. Versicherungen abschließen
  8. Verträge abschließen: Mietvertrag, Arbeitsverträge, Dienstleister, Leasingverträge für Bürotechnik, Gesellschaftsvertrag mit Partnern

Anwaltskanzlei gründen – Vor- und Nachteile

Eine eigene Kanzlei zu gründen, hat im Vergleich zur Tätigkeit als angestellter Anwalt einige Vorteile zu bieten.

Kanzleigründung - 5 Gründe dafür

  • Unabhängigkeit: Der eigene Chef sein
  • Keine Kündigung möglich
  • Erfolg basiert zu 100 % auf eigener Leistung und Disziplin
  • Gestaltungsspielraum für Leistungsangebot und Kanzleimarke
  • Vielfältige kreative und nicht juristische Aufgaben

Zu einem der größten zählt sicherlich die Unabhängigkeit. Egal ob Arbeitszeit, Gehalt oder Arbeitsmodell – man ist sein eigener Chef. Des Weiteren muss man zu keinem Zeitpunkt befürchten, eine Kündigung zu erhalten.

Der Erfolg und das wirtschaftliche Wachstum sind außerdem immer auf die eigene Leistung und Disziplin zurückzuführen, vor allem als Einzelanwalt.

Bringt man ohnehin viel Unternehmergeist mit, kann man neben der rein juristischen Tätigkeit auch viele andere kreative Aufgaben wahrnehmen, die mit der aktiven Mandantenakquise, Legal Recruiting, Gestaltung der eigenen Kanzleimarke, Digitalisierungsthemen und Personalführung sehr viel Gestaltungsspielraum offenbaren.

Vor diesem Hintergrund sprechen viele Punkte für eine Kanzleigründung, sofern alle Voraussetzungen dafür vorliegen.

Allerdings gibt es auch einige Erwägungen, die den Gang in die Selbstständigkeit als Rechtsanwalt für einige Personen weniger attraktiv erscheinen lassen können und die man durchaus im Hinterkopf bei der Entscheidungsfindung haben sollte.

Kanzleigründung - 5 Gründe dagegen

  • Wirtschaftliches Risiko als Unternehmer
  • Gesetzliche, nicht zeitgemäße Reglementierungen gegenüber Legal-Tech und anderen Dienstleistern
  • Betriebswirtschaftliche Kompetenzen und Unternehmergeist notwendig
  • Verantwortung als Arbeitgeber
  • Wenig Work-Life-Balance

Zuallererst ist es wie bei anderen Berufsgruppen auch der Fall: Der Gang in die Selbständigkeit und der Gründungsprozess gehen immer mit einem wirtschaftlichen Risiko einher.

Daneben sind viele der gesetzlichen Voraussetzungen, um sich als Rechtsanwalt mit einer eigenen Kanzlei niederzulassen, nicht mehr zeitgemäße Reglementierungen:

Viele Regelungen zur branchenübergreifenden Kooperation, im Bereich Marketing und Werbemaßnahmen, der Rahmen der gesamten juristischen Ausbildung, sowie die vorgeschriebene Vergütung und Anforderungen an die Zulassung stellen im Vergleich zu anderen Berufsbildern und Dienstleistungen wie Legal–Tech-Anbietern und Versicherern höhere Hürden an Rechtsanwälte.

So sind gerade durch die voranschreitende Digitalisierung viele Informationen und alternative rechtliche Beratungsangebote frei und teilweise sogar kostenlos verfügbar.

Dieses Berufsrisiko gilt zwar vordergründig für Rechtsanwälte im Allgemeinen, unabhängig von der Selbstständigkeit. Jedoch sind es Erwägungen, die bei einer Neugründung und Übernahme einer Kanzlei den wirtschaftlichen Wettkampf mit der branchenübergreifenden Konkurrenz erhärten können.

Zudem sollte man nicht die Rollen- und Aufgabenvielfalt unterschätzen, die die Führung einer eigenen Kanzlei auch attraktiv machen, gleichzeitig aber auch den Rechtsanwalt vor viele Herausforderungen in seiner Rolle als Unternehmer stellen.

Solide betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten in Akquise und Vertrieb sowie die Bereitschaft, sich mit Marketing und Managementaufgaben auseinanderzusetzen, sind da unabdingbar.

Weil viele bei einer Kanzleigründung auch den Schritt gehen, Personal und Mitarbeiter einzustellen, gehört auch die Kompetenz Personalführung zum Portfolio und macht den Beruf als Kanzleigründer viel komplexer als er auf den ersten Blick scheinen mag.

Kurz gesagt: Als angestellter Anwalt ist man Rechtsanwalt und Arbeitnehmer. Als selbstständiger Rechtsanwalt und Kanzleigründer ist man neben der Anwaltstätigkeit immer auch Unternehmer und vielfach Arbeitgeber zugleich.

Schlussendlich macht es die Digitalisierung (auch wenn sich ein großer Teil der Justiz dagegen noch sperrt) notwendig oder zumindest drängt es sich aus unserer Sich nahezu auf, Arbeitsprozesse innerhalb einer Kanzlei zeitgemäß und modern auszugestalten.

Moderne Kommunikationstools wie Zoom, Slack und Co, Home-Office und Remote-Work und kanzleieigene Softwareprogramme für die Digitalisierung von Akten (die bei O&W Rechtsanwälte in Corona-Zeiten intensiv erprobt und ausgreift wurden), sind unserer Erfahrung nach ein nachhaltiges Tool, das das Arbeiten als Rechtsanwalt einfacher und effizienter und die Kanzlei als Arbeitgeber attraktiv für Bewerber und branchenübergreifend konkurrenzfähig macht.

Vor diesem Hintergrund sollte man als Kanzleigründer ein gewisses Maß an Affinität für digitale Prozesse und fortschrittliches Denken mitbringen.

Nicht zu vernachlässigen ist bei alldem auch der Punkt der Verantwortung – gegenüber den Mandanten, der Kanzlei und ggf. Personal.

Als Kanzleigründer trifft einen die Verantwortung, richtungsweisende und „unternehmensweite“ Entscheidungen zu treffen, die nicht nur einen selbst, sondern eben auch Dritte betreffen und beeinflussen.

Wer Wert auf eine gesunde Work-Life-Balance legt, sollte daher Folgendes bedenken: Am Ende ist man als Inhaber und Gründer der Anwaltskanzlei die letzte Instanz in der Verantwortungskette und muss bei Fehlern die Verantwortung übernehmen und an der einen oder anderen Stelle zusätzlich neben der geregelten Arbeitszeit Aufwand investieren. Da kann und muss das Privatleben schon einmal kürzer treten.

Als Fazit lässt sich also ziehen, dass man mit der Entscheidung für eine Kanzleigründe durchaus an der Belastungsgrenze arbeiten wird. Es bietet gleichzeitig aber auch viele Freiheiten und Gestaltungsspielraum, um seine persönlichen Fähigkeiten und Visionen in die Tat umzusetzen.

Kanzleigründung ist und bleibt daher eine Typfrage: Wer nicht nur als reiner Rechtsanwalt tätig sein und im Alltagsgeschäft unternehmerischen Neigungen und nicht juristischen Perspektiven eine Chance und den Raum dafür geben möchte und dafür bereit ist, auch bis zur persönlichen Belastungsgrenze zu gehen, ist als Kanzleigründer gut aufgehoben.

Wer dagegen mehr Wert auf Sicherheit, Work-Life-Balance und Fokus legt, sollte der Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt gut und gerne den Vorzug geben.

Du willst nicht bis zur Gründung warten und suchst jetzt nach einer Herausforderung? Dann bewirb dich bei uns und starte als Anwalt in unserem Team durch!

Dieser Artikel wurde am 18. Februar 2022 erstellt. Er wurde am 28. September 2024 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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