Grundsätzlich fragen sich viele Bewerber für die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten, welcher Schulabschluss notwendig ist. Es gibt hier keine allgemeingültige Regel. Ein Realschulabschluss ist aber durchaus empfehlenswert, da auch bei einer eventuellen späteren Umschulung ein Schulabschluss niemals schaden kann. Einige Kanzleien, insbesondere die international ausgerichteten, verlangen allerdings auch ein Abitur als Schulabschluss.
Wichtiger als der Schulabschluss: die Fähigkeiten
Wie so oft im Leben, spielt der Schulabschluss zwar eine wichtige Rolle, um überhaupt die Einstiegshürde zu überwinden, letztendlich kommt es aber regelmäßig darauf an, wie die tatsächlichen Kenntnisse und Fähigkeiten eines Bewerbers sind.
Wichtig für den Beruf des Rechtsanwaltsfachangestellten ist vor Allem auch, die deutsche Sprache gut zu beherrschen. Im Rahmen der Tätigkeit als Anwaltsgehilfin oder Anwaltsgehilfe werden Sie nämlich vor allem Schriftsätze verfassen. Diese sind für das Gericht, die Gegenseite, den eigenen Mandanten oder weitere Beteiligte in einem Verfahren bestimmt. Sie müssen daher möglichst fehlerfrei abgefasst sein. Wer also in der Schule ungerne Diktate geschrieben hat, für den ist der Beruf des ReFa möglicherweise nicht besonders geeignet.
Viele Kanzleihen arbeiten auch in der heutigen Zeit oftmals mit Diktaten. Insofern dürfte es wohl nur schaden, wenn Sie ungerne Diktate geschrieben haben, weniger wenn Sie bei den Aufsätzen schlecht waren.
Auch mathematische Grundfertigkeiten sind notwendig, um als Rechtsanwaltsfachangestellter arbeiten zu können. Auch insofern ist es wichtig, dass sich in Ihrem Abschlusszeugnisses niederschlägt, dass das Rechnen beherrscht wird.
Softskills als Rechtsanwaltsfachangestellte sind entscheidend
Abgesehen von diesen formellen Schulqualifikationen ist aber im Regelfall auch entscheidend, dass Sie empathisch sind, gut mit anderen Menschen umgehen können und verantwortungsbewusst arbeiten können. Die Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei bringt zahlreiche Fristen und verantwortungsvolle Aufgaben mit sich, die Sie jederzeit verlässlich bearbeitet müssen.
Im Übrigen ist es auch stets von Vorteil, wenn Computerkenntnisse vorliegen. Die meisten Arbeiten finden heutzutage am Computer statt. Die Benutzung von gängigen Programmen, wie beispielsweise Microsoft Word oder Excel ist deshalb essentiell wichtig um effektiv arbeiten zu können.
Viele Kanzleien setzen darüber hinaus eigene und speziell für den Rechtsanwalt entwickelte Programme ein. Eine gewisse Vorkenntnis der Strukturen von Computerprgrammen ist deshalb sehr wichtig.
Verkürzung der Ausbildung mit besserem Schulabschluss möglich
Im Übrigen kann sich ein höherer Schulabschluss aber auch dann positiv auswirken, wenn die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten verkürzt werden soll. Grundsätzlich beläuft sich die Ausbildungsdauer auf drei Jahre. Mit einem mittleren Bildungsabschluss wird die Ausbildungszeit lediglich um sechs Monate verkürzt. Wenn allerdings ein Abitur vorliegt, kann sogar eine Verkürzung von bis zu 12 Monaten erfolgen. Auch wer die Fachhochschulreife erlangt, kann die Ausbildung um bis zu 12 Monaten verkürzen.
Sobald die Ausbildung zum ReFa erfolgreich abgeschlossen ist, rückt häufig der Schulabschluss ohnehin in den Hintergrund. Dann kommt es oft eher darauf an, welche Berufserfahrungen man bereits gesammelt hat. Dementsprechend auch wichtig sind dann Arbeitszeugnisse bisheriger Arbeitgeber und das natürlich wie man sich in der Bewerbung und einem eventuellen Vorstellungsgespräch präsentiert. Zudem sind Stellenausschreibungen häufig so gestaltet, dass sie höhere Anforderungen an den Bewerber stellen, als tatsächlich erforderlich. Insofern sollten Sie sich nie von solchen Angaben in der abschrecken lassen, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einen Arbeitgeber auch durch Ihre Persönlichkeit und Ihre Kenntnisse überzeugen können.
Weiterhin gibt es später auch noch einige Weiterbildungsmöglichkeiten wie zum Beispiel den Rechtsfachwirt.
Dieser Artikel wurde am 27. September 2017 erstellt. Er wurde am 28. September 2024 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.