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Zu den Prüfungen zum ersten Staatsexamen kriegt man von jeder Seite Ratschläge und Tipps. Einige überschneiden sich, andere klingen für dich nicht sinnvoll. Doch welche Tipps sollte man befolgen und was wollen die Prüfer eigentlich wirklich von dir beim ersten juristischen Staatsexamen?

Wir zeigen dir, auf welche Dinge du sowohl in den schriftlichen als auch in den mündlichen Prüfungen achten solltest. Nebenbei bekommst du auch noch unseren Spezialtipp zum ersten Staatsexamen und wir sagen dir, wieso du dich vor dem ersten Staatsexamen nicht fürchten brauchst!

Ist das Staatsexamen wirklich so schwer?

Wenn man über das Jura-Studium redet ist die Frage danach, ob die beiden Staatsexamina wirklich so schwer sind, wahrscheinlich eine der meistgestellten Fragen. Vor allem die Antworten auf die Frage variieren je nachdem welchen Juristen man danach fragt vom einen ins andere Extrem.

Wir haben auch versucht die Frage danach, ob das Staatsexamen wirklich so schwer ist, zu beantworten und wir haben eine Antwort gefunden. Wenn dich die Antwort interessiert, dann lies doch gerne mal unseren Karrieretipp dazu und klicke hier!

Drei Tipps in der schriftlichen Prüfung

Auch in deiner schriftlichen Prüfung, die im ersten Staatsexamen aus meist sechs Klausuren besteht, je nach Bundesland, gibt es einige Dinge zu beachten. Wir haben dir unsere drei prägnantesten Tipps für die mündliche Prüfung aufgeschrieben!

3 Tipps für dich!

1. Notizen gegen die Nervosität

Gerade in den ersten Examensklausuren kann deine Nervosität hoch sein. Umso wichtiger ist es, dass du die Nerven behältst. Eine Hilfe kann es sein, den Sachverhalt mehrmals zu lesen und nebenbei Notizen darüberzumachen, was dir auffällt, was du prüfen möchtest und wo vielleicht die Probleme des Falles liegen. So verschaffst du dir selbst eine Art Sicherheitsnetz, weil du schon einen ganz groben Plan hast, in welche Richtung die Klausur geht und was du grob ansprechen möchtest.

2. Arbeite nah am Gesetz

Es wird dir vermutlich in den Klausurenkursen auch immer wieder gesagt werden. Es ist äußerst wichtig nah am Gesetz zu arbeiten. Die schönsten Ausführungen bringen dir nichts, wenn du sie nicht auf das Gesetz beziehst. Versuche dir also immer wieder in Erinnerung zu rufen, dass du Rückbezüge zum Gesetz herstellst, um dem Prüfer zu verdeutlichen, dass du die Zusammenhänge verstanden hast.

3. Zeit, Zeit, Zeit

Vor allem in den Klausuren des Staatsexamens ist das Zeit-Problem ein häufiger Faktor für nicht so schöne Benotungen. Das bedeutet konkret für dich, übe dein Zeitmanagement in den Übungsklausuren, merke wie du dir die Zeit einteilst, beispielsweise wie viel Zeit du pro Rechtsgebiet für die Lösungsskizzen brauchst. Zuletzt musst du versuchen, fertig zu werden. Eine unbeendete Klausur macht keinen besonders schönen Eindruck, also versuche einen Abschluss in der Klausur zu finden.

Darum bringt fürchten vor dem Staatsexamen nichts!

Natürlich ist es vollkommen normal, eine gewisse Nervosität vor deinen juristischen Staatsexamen zu verspüren, allerdings bringt es dir nichts, wenn du dich schon lange im Voraus davor fürchtest und sich regelrecht eine Angst vor dem Examen bei dir entwickelt.

Furcht hat vor allem häufig einen großen negativen Effekt, sie lähmt einen. Nervosität und Anspannung führt gerne mal dazu, dass du dich besser fokussieren und konzertieren kannst. Richtige Angst ist allerdings kontraproduktiv, weil du dich in dem Moment eben nicht konzentrieren kannst, sondern eher von der Angst geleitet wirst.

Vier No-Go´s in der mündlichen Prüfung

Gerade die mündliche Prüfung scheint für viele Prüflinge die härtere Herausforderung, weil sie das Unbekanntere ist. Obwohl die mündliche Prüfung in der Gesamtwertung einen kleineren Bruchteil ausmacht, sind viele Prüflinge nervöser, als vor den schriftlichen Prüfungen. Sie wissen nicht genau, wie sie sich zu verhalten haben und was sie nicht machen sollten.

Wir haben dir die vier größten No-Go´s der mündlichen Prüfung aufgeschrieben, damit du genau diese Dinge nicht machst und es sich bei deiner Prüfung wirklich nur um deine fachliche Kompetenz dreht.

  • In der mündlichen Prüfung ist im Gegensatz zu den Klausuren gerade auch dein Auftreten von besonderer Wichtigkeit. Es ist also essenziell, dass du auch darauf achtest, wie du die Dinge herüberbringst, die du sagen möchtest. Ist dein Blick starr auf den Boden und deine Haltung gekrümmt, während du eine Frage beantwortest, kommt das beim Prüfer ganz anders an, als wenn du mit offenem Blick, Augenkontakt und aufrechter Haltung eine Frage beantwortest. Neben Selbstbewusstsein und Sicherheit ist es natürlich auch höflich seinen Gegenüber beim Sprechen anzugucken.

    Also versuche in deiner Haltung möglichst groß und selbstbewusst zu sein, denn du führst gerade ein Gespräch und möchtest mit deinem Prüfer kommunizieren und ihm nicht etwas beichten. Kleiner Tipp: Wenn du nicht so gut Blickkontakt halten kannst, ist der Blick zwischen die Augenbrauen genauso wirksam und du musst dem Prüfer nicht direkt in die Augen blicken.

  • Es sollte offensichtlich sein, aber Kritik an den anderen Prüflingen auszuüben, während man eine Frage beantwortet, fällt negativ ins Gewicht. Es ist normal, dass du eine andere Meinung hast, als ein anderer Prüfling. Bist du der Meinung, dass du die Frage anders und richtiger beantwortest, soll dir die Beantwortung nicht grundsätzlich verwehrt bleiben.

    Versuche jedoch, darauf zu achten, die Frage einfach aus deinem Standpunkt zu beantworten, ohne dabei in negativer Weise auf die Antwort des anderen Prüflings einzugehen.

  • Es scheint so banal und passiert dabei doch recht vielen. Der Prüfer setzt zu einer Frage an, der Prüfung hört bekannte Schlagworte, freut sich, weil er dazu etwas weiß und hört dann nicht mehr ordentlich zu. Das ist ein bekanntes und sehr gefährliches Problem! Möglicherweise schlägt der Prüfer, nach dem Bekannten Schlagwort eine ganz andere Richtung ein. Es ist wichtig, dass du bis ganz zum Schluss zuhörst. Du kannst dir zwischendurch Notizen machen, aber du musst bis zum Ende aufmerksam bleiben!

  • Es gibt einige Dinge, die werden dir nicht explizit gesagt, sie fallen aber auch oft negativ ins Gewicht, wenn du sie machst. Einige Prüfer empfinden es als störend, wenn du die Hand hebst, wenn du eine Antwort weißt. Die Prüfer wissen, wann sie wen fragen wollen. Kannst du eine Frage von jemand anderem beantworten und dieser kann sie gerade nicht beantworten, warte ab. Oft wird in diesem Fall die Frage geöffnet und an die gesamte Prüfungsgruppe gestellt. Eine Meldung deinerseits unterbricht die Prüfungssituation und wird eben eher als störend abgestempelt, als das die Meldung dir einen Vorteil verschaffen würde.

Dein O&W Spezialtipp:

Nutze praktische juristische Übungen zur Vorbereitung auf deine mündliche Prüfung

Gerade die mündliche Prüfung wird innerhalb deiner Studienzeit wenig geübt. Hast du deinen Schwerpunkt vor dem ersten Staatsexamen absolviert, wirst du bereits eine mündliche Prüfung geschafft haben. Allerdings wird diese natürlich viel weniger geübt, als der schriftliche Teil. Dort gibt es Klausurenkurse und man schreibt vor dem Examen so viele Probeklausuren wie möglich.

Nutze also praktische juristische Übungen, um dich auf deine mündliche Prüfung vorzubereiten. Versucht in der Lerngruppe mündliche Prüfungen zu simulieren und dadurch zu üben. So wird die Prüfungssituation für dich nicht ganz neu.

Kopf hoch – Du schaffst das!

Das Staatsexamen schwebt über den Köpfen der Studierenden wie ein scharfes Schwert, das droht herunterzufallen. Mit der richtigen und intensiven Vorbereitung ist es allerdings auf jeden Fall machbar. Wir hoffen, dass unsere Tipps dir helfen, bei deinen Klausuren und deiner mündlichen Prüfung.

Du musst dich vor deinem ersten und zweiten Staatsexamen nicht fürchten. Du schaffst das!

Dieser Artikel wurde am 19. November 2024 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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