- Start
- Was du über die Referendariatsstelle wissen musst
- Woraus sich deine Gesamtpunktzahl für die Bewerbung als Referendar ergibt
- Die Durchschnittspunktzahlen für eine Anstellung als Referendar
- Verfahren für die Bewerbung als Referendar in Hamburg
- Aufbau des Referendariats in Hamburg
- Referendariat in Hamburg – Bewirb dich
Nachdem du dein erstes Staatsexsamen bestanden hast, welches den theoretischen Teil des Studiums markiert, kommt der praktische Teil – das Referendariat. Dieses kannst du in jedem Bundesland in Deutschland absolvieren.
Je nach Bundesland unterscheiden sich die Bedingungen für die Bewerbung, den Ablauf des Referendariats und die Vergütung. Wenn dich der Vergleich der Bundesländer interessiert, schau doch mal bei unserem Artikel dazu vorbei.
Wir zeigen dir heute, wie du dich für das Referendariat im Hamburg bewirbst, welche benötigten Punktzahlen dich erwarten könnten und wie der Aufbau des Referendariats in Hamburg ist.
Was du über die Referendariatsstelle wissen musst
Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass es in Hamburg alle zwei Monate Einstellungstermine für Referendare gibt, bei denen ca. 50 Bewerber eingestellt werden, beginnend zum ersten Werktag im Februar.
In Hamburg gibt es zwei Ausbildungsgerichte: Das Hanseatische Oberlandesgericht und das Landgericht Hamburg.
Woraus sich deine Gesamtpunktzahl für die Bewerbung als Referendar ergibt
In Hamburg richtet sich die Gesamtpunktzahl für deine Bewerbung als Referendar stark nach deiner erbrachten Leistung. Das bedeutet, dass sich die Grundpunktzahl aus deiner Note im ersten Staatsexamen ergibt. Darüber erhältst du zusätzliche Punkte bei Vorliegen der unten aufgeführten Voraussetzungen.
Addierst du deine Grundpunktzahl mit deinen zusätzlichen Punkten erhältst du deine Gesamtpunktzahl.
Je einen zusätzlichen Punkt erhältst du, bei:
- Sozialem Engagement: Wenn du ein soziales oder ökologisches Jahr gemacht hast oder einen Wehr-, Zivil-, oder Entwicklungsdienst absolviert hast.
- Schwerbehinderung: Im Zeitpunkt der Prüfung des ersten Staatsexamens.
- Prüfungsstandort Hamburg: Wenn du dein erstes Staatsexamen in Hamburg abgelegt hast
- Kind: Wenn du in familiärer Lebensgemeinschaft mit einem Kind lebst, wenn du das erste Staatsexamen abgelegt hast
- Wartezeit: nach jeweils sechs Monaten Wartezeit. Berücksichtigt werden diese bei deinen Punkten, wenn sie zwei Monate vor dem Einstellungstermin vergangen sind
Die Durchschnittspunktzahlen für eine Anstellung als Referendar
Termin der Einstellung | Niedrigste Gesamtpunktzahl (mit Bonuspunkten) |
Februar 2022 | 10,13 Punkte (niedrigstes verbindliches Angebot: 12,40 Punkte) |
April 2022 | 10,32 Punkte (niedrigstes verbindliches Angebot: 12,01 Punkte) |
August 2022 | 09,25 Punkte (niedrigstes verbindliches Angebot: 15,56 Punkte) |
Oktober 2022 | 10,11 Punkte (niedrigstes verbindliches Angebot: 12,11 Punkte) |
Dezember 2022 | 09,07 Punkte (niedrigstes verbindliches Angebot: 11,75 Punkte) |
Februar 2023 | 08,92 Punkte (niedrigstes verbindliches Angebot: 11,49 Punkte) |
April 2023 | 09,47 Punkte (niedrigstes verbindliches Angebot: 11,67 Punkte) |
Juni 2023 | 08,79 Punkte (niedrigstes verbindliches Angebot: 11,01 Punkte) |
Je nachdem wie deine Examensnote ist und ob du noch Zusatzkriterien erfüllst, kann es zu Wartezeiten kommen. Die niedrigsten verbindlichen Angebote ohne Wartezeiten kannst du der Tabelle entnehmen. In Hamburg kann es Wartezeiten bis zu 2,5 Jahren geben. Dies kann dann der Fall sein, wenn deine Examensnote „ausreichend“ ist und du keine Zusatzkriterien erfüllst.
Verfahren für die Bewerbung als Referendar in Hamburg
Ablauf des Bewerbungsverfahrens
- Unterlagen senden: Zunächst musst du den Zulassungsantrag mit allen erforderlichen Unterlagen an das Oberlandesgericht in Hamburg senden (Eine Liste mit allen erforderlichen Unterlagen, sowie einem Merkzettel findest du auf der Seite der Stadt Hamburg zum Juristischen Vorbereitungsdienst)
- Eingangsbestätigung: Wenn du deinen Antrag und alle Unterlagen form und fristgerecht eingereicht hast, bekommst du eine Eingangsbestätigung.
- Warten: Nun heißt es warten, bis deine Bewerbung bearbeitet wird.
- Zulassungsbescheid: Wenn deine Bewerbung gesichtet wurde und du die Voraussetzungen erfüllst, wird dir ein Zulassungsbescheid zugeschickt.
- Beeil dich: Für die Annahme des Referendariatsplatzes gibt es in Hamburg nur eine kurze Frist.
Wenn du dich nochmal im Detail über die Aufnahme und die Bewerbung in den juristischen Vorbereitungsdienst informieren möchtest, schau doch mal bei der Verordnung über die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst Hamburg vorbei.
Stehst du bereits auf der Warteliste für das Referendariat in Hamburg, beachte, dass du im Januar und Juli unaufgefordert ein Formular an das Oberlandesgericht Hamburg schicken musst, dass du deine Bewerbung aufrechterhalten möchtest. Auf der Seite der Stadt Hamburg zum Juristischen Vorbereitungsdienst findest du das Formular.
Aufbau des Referendariats in Hamburg
Das Referendariat in Hamburg richtet sich nach den §§ 40 ff. HmbJAG. Es dauert insgesamt 24 Monate. Davon verbringst du 18 Monate bei Pflichtstationen und 6 Monate bei Wahlstationen.
Bei den Pflichtstationen kommen jeweils drei Monate
- bei der Staatsanwaltschaft oder Gericht für Strafsachen
- bei einem Amts- oder Landgericht in Zivilsachen
- bei einer Verwaltungsbehörde
auf dich zu.
Darüber hinaus musst du neun Monate bei einem Anwalt absolvieren. Neben den jeweiligen Stationen musst du Arbeitsgemeinschaften zu den jeweiligen Stationen besuchen.
Als Referendar stehen dir jährlich 30 Arbeitstage Urlaub zu. Weitere Informationen zum Beantragen des Urlaubs findest du auf der Seite der Stadt Hamburg zum Juristischen Vorbereitungsdienst.
Referendariat in Hamburg – Bewirb dich
Ein Referendariat in Hamburg ist vor allem, wenn du dein erstes Staatsexamen in Hamburg gemacht hast, ein toller Weg den praktischen Teil deines Jurastudiums zu absolvieren. Wie du dich in Hamburg für einen Referendariatsplatz bewirbst haben wir dir nun gezeigt, jetzt bist du dran!
Dieser Artikel wurde am 10. August 2023 erstellt. Er wurde am 28. September 2024 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.