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Innerhalb des Referendariats absolvierst du verschiedene Stationen, alle haben ihre Eigenarten und ihre Herausforderungen. Die wohl freiste und selbstständigste ist die Wahlstation im Referendariat.

Viele Studierende wissen nicht genau, was sie sich unter der Wahlstation vorstellen müssen und was genau die Schranken und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Absolvierung der Wahlstation sind. Wir zeigen es dir heute!

Der Aufbau der Wahlstation

Die Wahlstation schwebt in den Köpfen der Studierenden als große Unbekannte der Referendariatszeit. Dabei ist sie eigentlich deine große Chance. Du bekommst die einmalige Möglichkeit komplett auf deine innere Einstellung und dein juristisches Interesse zu hören.

In der Wahlstation kannst du selbst entscheiden, in welchen juristischen Bereich du hineinschnuppern möchtest.

Achte darauf in welchem Bundesland du dein Referendariat absolvierst. Nicht nur der Aufbau der Wahlstation und der passenden Arbeitsgemeinschaft kann sich unterscheiden, sondern das gesamte Referendariat und die Voraussetzungen könne sich unterscheiden. Informiere dich dazu auf der Website deines Bundeslandes für den juristischen Vorbereitungsdienst.

In Hamburg teilt sich die Wahlstation. Die Wahlstation I beträgt drei Monate und die Wahlstation II beträgt auch drei Monate. Diese sind allerdings unterbrochen von den schriftlichen Prüfungen des zweiten Staatsexamens. Die Wahlstation II wird in den Ausbildungsmonaten 22–24 absolviert (§ 43 II HmbJAG).

Neben der Absolvierung deiner Station musst du in Hamburg auch eine Arbeitsgemeinschaft besuchen. Diese Arbeitsgemeinschaft ist verpflichtend und besteht meistens aus 12 Doppelstunden, die in den drei Monaten absolviert werden muss.

Orte für die Wahlstation

Für die Orte der Wahlstation sind dir ganz grundsätzlich keine wirklichen Grenzen gesetzt. Abgesehen davon, dass dein Ausbilder natürlich ein Jurist sein muss. Aber sonst hast du in der Wahlstation im Gegensatz zu anderen Stationen innerhalb deines Referendariat die meisten Freiheiten.

Neben den klassischen Orten wie eine Anwaltskanzlei, einem Gericht oder einer Verwaltung, kannst du in der Wahlstation noch mehr Richtungen einschlagen. Du kannst natürlich auch in Unternehmen gehen und dort die juristische Abteilung unterstützen. Natürlich kannst du aber auch in ganz andere Bereiche gehen, bspw. in den medialen Bereich oder in die JVA. Überlege dir also gut, welche Bereiche für dich infrage kommen.

Do oder Don´t – Die Wahlstation in der Großkanzlei absolvieren

Wenn du dir noch nicht sicher bist, ob die Großkanzlei eine passende Perspektive für dich ist, kann die Wahlstation in der Großkanzlei eine gute Chance für dich sein, eine solche Kanzleiform kennenzulernen.

Gerade in einer Großkanzlei wirst du einen sehr präzisen Einblick erlangen von der beruflichen Perspektive, die dich dort nach deinem Abschluss erwarten würde, weil sich der Arbeitstag eines Referendars in den meisten Fällen kaum von einem Arbeitstag eines Junganwalts unterscheidet.

Allerdings muss dabei beachtet werden, dass es im Durchschnitt gut sein kann, dass der Arbeitsaufwand und die Arbeitszeiten länger sind als in anderen Kanzleigrößen. Das kann natürlich nicht pauschalisiert werden, allerdings sind die Erfahrungswerte größtenteils, dass in Großkanzleien der Referendar gerne auch mal vergütet wird, dafür allerdings längere Arbeitszeiten hat.

An Erfahrungen und Einblicken wird es dir auch in einer Großkanzlei nicht mangeln, sodass du hier abwägen solltest, welche Dinge dir wichtiger sind und ob die Arbeit in einer Großkanzlei für dich potenziell überhaupt infrage kommt.

Die Wahlstation im Ausland absolvieren

Während der Wahlstation gibt es in den meisten Bundesländern die Möglichkeit ins Ausland zu gehen und die Wahlstation dort zu absolvieren. Viele Studierende wollen gerne Auslandserfahrungen sammeln, um ihr juristisches Wisse auch international zu erweitern.

Wenn du wissen willst, welche Gründe dafür sprechen, die Wahlstation des Referendariats im Ausland zu absolvieren, dann lies doch gerne unseren Karrieretipp dazu. Klicke hier um alles rund um den Auslandsaufenthalt zu erfahren!

Fünf Dinge, die du für die perfekte Wahlstation beachten musst

Wenn die Wahlstation dir so viel Freiheit bietet, kann es für dich selbst vielleicht schwer zu definieren sein, aus welchen Gründen du dich für welche Station entscheidest. Grundsätzlich ist es sinnvoll mehrere Kriterien in deine Entscheidung einfließen zu lassen.

Wir haben dir hier die Top fünf Kriterien aufgeschrieben, die du in deiner Entscheidungsfindung berücksichtigen kannst, um die perfekte Wahlstation zu finden und zu absolvieren.

  • Besonders bei der Wahlstation ist es sinnvoll zu beachten, dass du die Wahlstation auch möglicherweise bei deinem potenziellen neuen Arbeitgeber absolvierst. Es besteht die Möglichkeit, dass es dir dort so sehr gefällt, dass du direkt dort bleiben möchtest. Wähle den Ort, an dem du die Wahlstation absolvierst, also mit Bedacht. Sie könnte deine juristische Zukunft bedeuten, ohne langes Bewerbungsverfahren und Bewerbungsgespräche.

    Allerdings solltest du dieses Kriterium keinesfalls am stärksten gewichten, denn deine spätere Anstellung bei deinem Ausbilder in der Wahlstation ist keinesfalls sicher oder etwas, auf dass du dich verlassen kannst.

  • Gerade in der Wahlstation I ist es sinnvoll, dass du dir einen Ort suchst, bei dem du noch Zeit zum Lernen findest neben der Arbeit. Das kannst du bei einem Bewerbungsgespräch oder Info-Telefonat herausfinden. Die Wahlstation I ist unmittelbar vor deinen Prüfungen, also ist dieses Entscheidungskriterium keinesfalls zu unterschätzen.

    Eine Station, die dir noch genug Freizeit und Lernzeit einräumt, scheint für die Wahlstation I die sinnvollste Wahl zu sein.

  • Der gewichtigste Grund ist dein juristisches Interesse. Unsinnig ist es, die Wahlstation an einem Ort zu absolvieren, der überhaupt nicht deinem juristischen Interesse entspricht. Das wird dir den Spaß am Referendariat nehmen und keinen zusätzlichen Motivationsschub für deine Klausuren im zweiten Staatsexamen verschaffen.

    Neben deinem Interesse, sind auch die Einblicke, die du in der Wahlstation bekommen sollst von Bedeutung. Informiere dich gründlich, was dich an dem jeweiligen Ort erwartet. Das kannst du am besten in einem Vorgespräch. Stelle dabei so detaillierte Fragen wie möglich, damit du ein genaues Bild von deiner Zeit dort hast. So kannst du am besten einschätzen, ob die Station deinen Erwartungen entspricht.

  • Neben der Wahlstation und dem Lernen für die Klausuren des zweiten Staatsexamens kann ein weiterer Grund für deine Entscheidung auch die Freizeit sein, die dir dazu noch gewährt wird. Es ist wichtig, dass du neben dem juristischen Arbeiten und lernen noch einen Ausgleich hast.

    Folglich ist es sinnvoll mit deinem potenziellen Arbeitgeber über deine Arbeitszeiten zu sprechen und zu gucken, ob dir die Zeiten zusagen oder ob du bei einem anderen Ausbilder mehr Zeit für einen Ausgleich hast.

  • Grundsätzlich ist eine Vergütung während der Wahlstation keinesfalls Standard oder verpflichtend. Allerdings kann es für dich gerade wichtig sein vergütet zu werden, wenn du beispielsweise Geld sparst für einen LL.M. oder einen Doktor. Gerade in Großkanzleien ist die Chance auf Vergütung höher. Ist dir die Vergütung also wichtig, solltest du in den Gesprächen mit deinem potenziellen neuen Ausbilder nach Vergütung fragen und deine Beweggründe erläutern.

    Auch ein Auslandsaufenthalt innerhalb der Kanzlei deines Ausbilders ist möglich. Gerade Großkanzleien haben oftmals internationale Ableger, bei denen du einen Teil deiner Wahlstation absolvieren kannst. Auch hierfür ist es wichtig, dass du deine Wünsche klar kommunizierst und mit deinem Ausbilder vor Beginn abklärst.

Die Wahlstation – Deine Chance auf juristische Freiheit

Die Wahlstation bedeutet für dich erstmal eines – deine juristische Freiheit in der Gestaltung deiner eigenen Ausbildung und das ist so wichtig! Nutze diese Chance für deine juristische Weiterentwicklung und deine fachlichen Einblicke. So kannst du dir sicher sein, dass du auf dem richtigen Weg bist und deine beruflichen Perspektiven selbst beeinflussen.

Dieser Artikel wurde am 25. Juni 2024 erstellt. Er wurde am 28. September 2024 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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