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Wenn du gerade aus der Schule kommst und anfängst Jura zu studieren, wirst du immer mal wieder von verschiedensten Seiten von der juristischen Notenskala hören. Es fallen Wörter wie “Prädikatsexamen” oder Floskeln wie “Vier gewinnt”

Wir erklären dir heute, was es mit der juristischen Notenskala auf sich hat und wie du die verschiedenen Begriffe richtig für dich einordnen kannst. 

Die juristische Notenskala in einzelnen Klausuren

Das juristische Notensystem besteht bei einzelnen Klausuren aus ganzen Zahlen. Es ist von der Skala her vergleichbar mit den Noten aus der Oberstufe, allerdings gibt es in der juristischen Notenskala zwischen “befriedigend” und “gut” einen weiteren Notenraum – das “Vollbefriedigend”. Die juristische Notenskala umfasst folglich 18 Punkte. Wie sie genau unterteilt sind, zeigen wir dir in der unterstehenden Tabelle. 

Punktzahl  Einzelnote 
16 – 18 Punkte Sehr gut 
13 – 15 Punkte Gut 
10 – 12 Punkte Vollbefriedigend 
7 – 9 Punkte Befriedigend 
4 – 6 Punkte Ausreichend 
1 – 3 Punkte  Mangelhaft 
0 Punkte  Ungenügend 

Die juristische Notenskala in den Examina 

Ein wenig anders verhält es sich, wenn es um Prüfungen geht, in denen es um eine Gesamtnote geht, die Noten also aus mehreren Prüfungen zusammengerechnet werden. Das ist z.B. bei deinen Staatsexamina der Fall.  

Bei den Gesamtnoten wird dann nämlich der Durchschnitt deiner Noten, bis auf zwei Kommastellen genau berechnet. Dadurch ändert sich die Punkteverteilung auf der Notenskala.  

Punktzahl  Gesamtnote 
14,00 – 18,00 Punkte  Sehr gut 
11,50 – 13,99 Punkte Gut 
9,00 – 11,49 Punkte Vollbefriedigend 
6,50 – 8,99 Punkte Befriedigend 
4,00 – 6,49 Punkte Ausreichend 
1,50 – 3,99 Punkte  Mangelhaft 
0 – 1,49 Punkte  Ungenügend 

Juristische Noten sind keine Schulnoten 

Du wirst es wahrscheinlich schon gehört haben, aber verabschiede dich von der Art der Benotung wie in der Schule. Nicht nur das Punktesystem unterscheidet sich. Ein weitreichender Unterschied liegt in der Art der Benotung

Im Jura-Studium ist es wesentlich schwieriger, von der Punktzahl her gute bis sehr gute Noten zu schreiben. Die Höchstpunktzahl kommt praktisch nie vor. Ein “sehr gut” also 14,00-18,00 Punkten erreichten im Staatsexamen im Jahr 2020 nur 0,16 % der Studierenden.  

Mache dir also keinen Sorgen, wenn deine Klausuren nicht mit einem “sehr gut” bewertet werden, das ist mehr als normal. Zweistellige Noten zu schreiben ist im Jura-Studium absolut keine Selbstverständlichkeit und ist auch bei den meisten Studierenden nicht an der Tagesordnung. 

Was mit „Prädikat“ gemeint ist 

Für nahezu alle Juristen ist ein Prädikatsexamen das angestrebte Ziel. Ein Prädikatsexamen erreicht man, wenn man im Durchschnitt auf 9,00 Punkte kommt im Staatsexamen. Wenn du in beiden deiner Examina auf durchschnittlich 9,00 Punkte kommst, dann erreichst du das sog. “Doppel-Prädikat” oder “Doppel-VB”.  

Mit einem “Doppel-Prädikat” stehen dir beruflich in der juristischen Welt alle Türen offen und du kannst dich frei entscheiden, wo du arbeitest. Aufgrund dieser Freiheiten streben die meisten angehenden Juristen diese Punktzahlen an.  

Warum “Vier gewinnt” nicht der richtige Anspruch ist 

Von vielen Seiten hört man gerade im Grund- und Hauptstudium die Floskel: “Vier gewinnt”. Die Noten, die du im Grund- und Hauptstudium bekommst, zählen nämlich noch nicht in deine Examensnote, sodass viele Studierende davon ausgehen, dass diese Noten egal seien.  

Allerdings ist es wichtig, dass du im Grund- und Hauptstudium schon die richtige Lernmethode für dich findest und verwendest, damit du dich in der Examensvorbereitung auf den jeweiligen Stoff konzentrieren kannst. So kannst du dir bei guten Noten in den Klausuren im Grund- und Hauptstudium sicher sein, dass du auf dem richtigen Weg bist.  

Dein Anspruch sollte also gerade nicht “vier gewinnt” sein, sondern das Bestmögliche, das du erreichen kannst! 

Die Notenskala ist nicht kompliziert

Die juristische Notenskala sieht auf den ersten Blick komplizierter aus, als sie in Wirklichkeit ist. Man muss sie nur “richtig verstehen können”, dann weiß man, welchen Anspruch man an seine Noten haben sollte und welche Noten eher eine juristische Utopie darstellen. 

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Dieser Artikel wurde am 10. Oktober 2023 erstellt. Er wurde am 28. September 2024 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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