Nach deinen schriftlichen Examensklausuren kommt im ersten Staatsexamen der Zeitpunkt der mündlichen Prüfung. Je nachdem, ob du deinen Schwerpunkt vor oder nach deinem ersten Staatsexamen machst, hast du vielleicht schon eine mündliche Prüfung in deiner universitären Laufbahn hinter dir.
Die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen hat allerdings gravierende Unterschiede als die mündliche Schwerpunktprüfung und ist für die meisten Studierenden ein Grund zur Sorge. Warum du die mündliche Prüfung aber eher als Chance sehen solltest, als dich zu sorgen, erklären wir dir in unserem heutigen Karrieretipp.
Der Aufbau der mündlichen Prüfung
Grundsätzlich wirst du in der mündlichen Prüfung zu deinem ersten Staatsexamen in den drei großen Rechtsgebieten geprüft. Dort kann der gesamte examensrelevante Stoff aus der jeweiligen Prüfungsgegenständeverordnung zum Thema gemacht werden.
Jedes Rechtsgebiet wird einzeln geprüft. Die Prüfung ist eine Gruppenprüfung und jeder aus der Gruppe wird gleichlange geprüft. In einigen Bundesländern gehört zu der mündlichen Prüfung neben den drei großen Rechtsgebieten auch ein mündlicher Vortrag, auf den sich die Studierenden am gleichen Tag kurz vor der Prüfung vorbereiten können.
Die Notenbesprechung folgt im Anschluss an das Prüfungsgespräch. Besteht der Prüfling die mündliche Prüfung, wird aus ihm ein Diplomjurist.
Die spezifischen Vorgaben für Hamburg
In Hamburg ist auch für die mündliche Prüfung das hamburgische Juristenausbildungsgesetz (HmbJAG) maßgeblich. Die wichtigsten Merkmale der Prüfung in Hamburg haben wir dir hier zusammengefasst.
Vier Merkmale für die mündliche Prüfung in Hamburg
- Die Zulassung – Wichtig ist, dass du zunächst die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst. Diese sind gemäß § 18 HmbJAG, dass du in den Aufsichtsarbeiten mindestens eine Durchschnittspunktzahl von 3,8 Punkten hast und du mindestens drei der sechs Klausuren mit 4,0 Punkten bestanden hast. Darüber hinaus musst du einen Nachweis einreichen, dass du die Schwerpunktprüfung bestanden hast.
- Der Vortrag – In Hamburg beginnt die mündliche Prüfung gemäß § 20 II HmbJAG mit einem Vortrag. Dieser Vortrag prüft deine Schlüsselqualifikationen. Anschließend haben die Prüfer die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen.
- Das Prüfungsgespräch – Nach dem Vortrag wird in der gesamten Prüfungsgruppe ein Prüfungsgespräch geführt. In jeweils einem Abschnitt des Gesprächs wird eines der drei Rechtsgebiete geprüft.
- Die Benotung – Gemäß § 21 HmbJAG wird direkt im Anschluss an das Prüfungsgespräch über die Noten beraten. Dabei wird jeder Abschnitt einzeln benotet, sodass am Ende vier Einzelnoten bestimmt werden.
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Fünf Tipps für das richtige Verhalten während der Prüfung
Während der Prüfung liegt der Fokus auf deinen Leistungen. Um diese Leistungen in das bestmögliche Licht zu rücken, befolge unsere vier Tipps, die dir helfen, dich in der Prüfung angemessen zu verhalten.
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In einer mündlichen Prüfung ist das schlimmste, dass du machen kannst, den Prüfer anzuschweigen. Prüfer können nicht in deinen Kopf gucken, sie wissen nicht, ob du möglicherweise den richtigen Gedanken hast. Sprich deine Gedanken laut aus, nähere dich an. Vielleicht hast du einen Gedanken, den der Prüfer interessant findet und mit dem ihr weiterarbeiten könnt.
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Besonders wichtig in einer mündlichen Prüfung ist, dass die Prüfer dich verstehen und du selbstbewusst sprichst. Das wirkt souveräner und du scheinst direkt besser vorbereitet. Versuche auch bei Antworten, bei denen du dir nicht sicher bist, mit Überzeugung zu sprechen.
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Mache dir bewusst, dass du in einer Prüfungssituation bist. Deine Kleidung sollte also der Prüfungssituation angemessen sein. Sehr auffällige Kleidung empfiehlt sich nicht. Versuche dich in deiner Auswahl wohlzufühlen, aber den offiziellen Anlass nicht zu vergessen.
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Es kann zu der Situation kommen, dass einer deiner Mitprüflinge die Antwort nicht weiß, du dir aber sicher bist, sie zu wissen. Wenn du allerdings schon nach kurzer Bedenkzeit deines Kommilitonen anfängst dich bemerkbar zu machen, durch Schnipsen oder Melden, kann das unhöflich wirken und dich in ein schlechtes Licht rücken.
Versuche deinem Mitprüfling genügend Zeit zu geben, oft gibt der Prüfer bei ausreichend Bedenkzeit die Frage frei, dann kannst du dich ohne weiteres melden. Ein dezentes Melden oder Blickkontakt mit dem Prüfer nach ausreichend Zeit, kann auch eine Lösung sein. Versuche, dich nach der Atmosphäre zu richten.
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Es kann passieren, dass du eine Frage nicht auf Anhieb verstehst. Das ist normal und kann jedem im Eifer des Gefechts passieren. Bevor du allerdings eine falsche Antwort gibst, nur weil du die Frage falsch verstanden hast, frage nach. Kein Prüfer ist dir böse, wenn er die Frage wiederholt. Er ist vielmehr froh, dass du eine Verständnisfrage stellst, und wird dir daraus keine negative Bewertung ableiten.
Unser O&W Tipp
Wiederhole den relevanten Stoff laut
Für deine mündliche Prüfung ist es sinnvoll, den examensrelevanten Stoff laut zu wiederholen. Du schreibst diesen Stoff nicht nieder, sondern musst ihn im Gespräch beschreiben und erklären können. Wiederholst du den Stoff also laut, indem du ihn vor dir selbst laut aussprichst oder in der Lerngruppe vor anderen Studierenden, verbesserst du dadurch deine Fähigkeiten den Stoff im Gespräch einem anderen verständlich zu erläutern.
Beim Wiederholen in deiner Lerngruppe erlernst du gleichzeitig die Fähigkeit ruhig und nicht geordnet zu sprechen, auch wenn du nervös bist.
Wenn du Tipps von uns haben möchtest, wie du dich am besten auf den schriftlichen Teil des ersten Staatsexamens vorbereitest, dann klicke hier!
Probehören einer mündlichen Examensprüfung
Wenn es möglich ist, höre dir eine Prüfung von anderen Prüflingen an, die vor dir mündliche Prüfung haben. Dadurch lernst du die Situation kennen, den Ablauf und im besten Fall nimmt es dir die Nervosität, weil du siehst, dass die Situation weniger schlimm ist, als du sie dir vorstellst.
Nebenbei kannst du dich damit direkt überprüfen, ob du die Fragen des Prüflings hättest beantworten können und auf welchem Gebiet du vielleicht noch eine Wiederholungseinheit einlegen solltest.
Drei Mutmacher für deine mündliche Prüfung
Wenn in der Vorbereitung, in den letzten Tagen vor der Prüfung oder am Tag der Prüfung die Aufregung in den Vordergrund rückt, dann versuche dir ein paar Dinge vor Augen zu halten. Wenn es dir hilft, sprich sie zu dir selbst wie ein Mantra, so kannst du deine Aufregung minimieren.
Die Mutmacher
- Die Prüfer wollen mir nichts Böses
Kein Prüfer hat die Absicht dich böswillig durchfallen zu lassen oder schlechter zu bewerten. Im Gegenteil, die Prüfer freuen sich, wenn sie ihre Prüflinge gut bewerten können und sehen ihnen gerne dabei zu, wie sie ihr Wissen präsentieren und anwenden.
- Niemand weiß alles
Zu unser aller Leid, kann man im Jura-Studium nicht alles wissen und auch nicht alles lernen. Wenn du dich von diesem Gedanken befreist, wird dir schon eine große Last genommen. Wird dir eine Frage gestellt, auf die du nicht sofort eine Antwort weißt, versuche dich anzunähern. Beschreibe z.B. zunächst, in welchem Teil des Gesetzes wir uns befinden. Die Prüfer werden deine Aussage entgegennehmen und dich lenken.
- Ich bin schon so weit gekommen
Führe dir vor Augen, wie weit du es schon geschafft hast. Du hast so viele Stufen des Jura-Studiums erklommen. Du hast viel Arbeit, Mühe und Fleiß in die Vorbereitung gesteckt. Es wird sich bezahlt machen. Die mündliche Prüfung ist der letzte kleine Schritt, bis du das erste Staatsexamen erfolgreich absolviert hat.
Die mündliche Prüfung ist deine Chance
Vielen Studierenden graut es vor der mündlichen Prüfung. Allerdings ist es wichtig, die mündliche Prüfung eher als Chance zu sehen. Oft ist sie die Möglichkeit, seine Note aus der schriftlichen Leistung noch zu verbessern. Anstatt mit Angst in die Prüfung zu gehen, ist es viel sinnvoller sich seiner Aufregung bewusst zu sein, aber diese Aufregung zu nutzen, um die bestmöglichen Leistungen zu erzielen.
Denk an unsere Mutmacher und mache dir bewusst, dass du es bald geschafft hast und sehr stolz sein kannst!
Dieser Artikel wurde am 21. November 2023 erstellt. Er wurde am 28. September 2024 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.