In der Zeit nach dem ersten Examen stellt sich für viele Jurastudenten die Frage, wie es nun weitergehen soll. Kommt nun direkt der Einstieg ins Referendariat oder ist vorher doch noch der Erwerb einer Zusatzqualifikation sinnvoll, welche einem auch für den späteren Berufseinstieg dienlich sein könnte? Als solche sind insbesondere der juristische Doktor (Dr. iur.) oder der Master of Laws (Legum Magister, kurz: LL.M.) bekannt.
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Beide Zusatzqualifikationen können auch nach dem zweiten Staatsexamen erworben werden. Allerdings tendieren viele mittlerweile dazu direkt nach dem ersten Staatsexamen einen Doktor oder LL.M. zu machen. Gerade nach den praktischen Erfahrungen, im Referendariat ist es für viele schwer sich wieder an die Universität zu begeben und dort den Doktor zu machen. Und auch für das LL.M. muss man sich nach dem zweiten Staatsexamen nochmal aufraffen und sich neu einfinden. Viele sind dann allerdings schon an einem Punkt, von dem aus es komfortabler ist, direkt ins Berufsleben einzusteigen und Geld zu verdienen.
Außerdem finden viele Studenten den Gedanken schön sich zwischen dem ersten und dem zweiten Staatsexamen nochmal etwas anderem zu widmen als dem reinen lernen. Das Referendariat ist zwar sehr auf die Praxis ausgelegt, trotzdem muss aber während dessen durchgehend gelernt werden.
Doktor oder LL.M. Bedeutung
Bevor wir uns nun die Vor- und Nachteile dieser Qualifikationen anschauen, sollten wir kurz beleuchten, was diese beiden Titel überhaupt bedeuten.
Die Doktorwürde stellt einen akademischen Grad dar, welcher im Rahmen der Promotion für eine selbstständig verfasste, wissenschaftliche Arbeit, die Dissertation, verliehen wird.
Auch beim LL.M. handelt es sich um einen akademischen Grad. Dieser wird jedoch im Rahmen eines meist mehrsemestrigen Studiums über diverse Prüfungen und eine abschließende Masterarbeit erlangt. Den Master kann man sowohl hier in Deutschland als auch im Ausland machen. Gerade für Studierende, die vorher noch keine Gelegenheit hatten mal im Ausland zu leben, ist der Master deshalb eine willkommene Möglichkeit.
Vor- und Nachteile des Doktors
Vorteile
- Saubere wissenschaftliche Arbeit
- Fachliche Kenntnisse
- Fachliche Ausdrucksweise
- Zeigt potentiellen Arbeitgeber Durchhaltevermögen und Geduld
- Hohe Gehaltsaussichten
- Unerlässlich für einen Weg in die Lehre
Nachteile
- Hohe Zugangsvoraussetzungen
- Schwierigkeiten beim Finden einer Promotionsstelle bzw. eines Doktorvaters
- Hoher Zeitaufwand
Vorteile Doktor
Bei der Ausarbeitung einer Dissertation erlernt der Promovend vor allem besonders sauberes wissenschaftliches Arbeiten. Zusätzlich perfektioniert man automatisch die hohe Kunst der juristischen Recherche. Darüber hinaus zeigt ein Doktortitel potenziellen zukünftigen Arbeitgebern, dass man in der Lage ist, sich vertieft und intensiv in verschiedene juristische Probleme einarbeiten kann. Zudem wurde diesbezüglich auch schon Geduld und ein hohes Durchhaltevermögen bewiesen. Zudem profitiert durch die umfangreiche Dissertation und die abschließende mündliche Verteidigung der Arbeit auch die fachliche Ausdrucksweise des Promovenden. Dies sind Fähigkeiten, die überall im späteren Berufsleben, zum Beispiel im Austausch mit Kollegen, aber auch im Gespräch mit Mandaten von besonderem Nutzen sind.
Nicht zu vergessen sind natürlich die fachlichen Kenntnisse, welche im Rahmen der Promotion intensiviert und ausgeweitet werden. Insbesondere sofern diese das spätere Tätigkeitsfeld betreffen.
Nachteile Doktor
Als Nachteil müssen hier aber die höheren Anforderungen und Zugangshindernisse genannt werden. Zum einen erfordern die Promotionsordnungen vieler Universitäten und Hochschulen mindestens ein vollbefriedigend im ersten Staatsexamen oder auch anderweitige Zusatzvoraussetzungen bei einem befriedigend. Zum anderen ist es oftmals gar nicht so leicht, eine Promotionsstelle an einem Lehrstuhl zu finden, insbesondere mit einem Doktorvater, bei dem es sowohl auf der menschlichen, als auch auf der fachlichen Ebene passt und auch die Themenwahl kann sich durchaus als schwierig gestalten.
Weiterhin ist zu bedenken, dass für die Ausarbeitung einer Dissertation vom Antritt der Promotionsstelle über die endgültige Themenwahl, die Recherche- und Schreibarbeit bis hin zur mündlichen Verteidigung gerne mal zwei bis drei Jahre oder mehr vergehen können und sich so der weitere Ausbildungsablauf mit dem Referendariat und dem zweiten Staatsexamen noch einmal deutlich nach hinten verschieben kann.
Vor- und Nachteile eines LL.M.
Vorteile
- Flexibilität
- Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts
- Sprachkenntnisse
- Persönliche Weiterentwicklung
- Höhere Gehaltsaussichten
Nachteile
- (Extrem) Hoher Kostenaufwand
- (Relativ) großer Zeitaufwand
Vorteile LL.M.
Die besonderen Vorteile des Master of Laws hingegen liegen vor allem in dessen Umfang, Flexibilität und der Möglichkeit, im Ausland vertiefte Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben.
Zwar kann diese Qualifikation mittlerweile auch in Deutschland erworben werden, aber gerade für Studenten, die sich für internationale Rechtsbereiche, wie das Wirtschaftsrecht interessieren, haben insbesondere über englischsprachige LL.M.-Programme die Möglichkeit, überdurchschnittlich gute, verhandlungssichere Kenntnisse in der internationalen Rechtssprache Englisch zu erlangen.
Außerdem bietet ein Studium im Ausland auch die Chance, sich persönlich weiterzuentwickeln, selbstständiger und selbstbewusster im Auftreten zu werden und ein besonderes Maß an Einsatzbereitschaft zu beweisen.
Anders als für die Promotion wird für ein LL.M.-Studium auch in der Regel keine bestimmte Note im Staatsexamen vorausgesetzt, es genügt meist ein abgeschlossenes Jurastudium. Auch ist der Zeitaufwand mit häufig zwei, maximal aber vier Semester Studienzeit meist deutlich kürzer als bei einer Promotion.
Des Weiteren ist zu beachten, dass demnach auch die abschließende Masterarbeit in ihrem Umfang weit hinter einer Dissertation zurückbleibt. Nichtsdestotrotz können auch in einem LL.M.-Studium maßgeblich Inhalte für das spätere Berufsleben erlernt werden.
Nachteile LL.M.
Der Nachteil eines LL.M. sind zunächst einmal die Kosten. Nicht nur die Semestergebühren, die vor Allem an Universitäten im Ausland mitunter extrem hoch sein können, sondern auch die Lebenshaltungskosten, Umzugskosten, Reisekosten etc. können extrem teuer werden. Zusätzlich gibt es nur wenige Studenten, die neben ihrem LL.M. arbeiten. Gerade wenn man dann mal in einem anderen Land ist, wollen viele einfach etwas erleben und die Zeit ein wenig genießen. Wenn neben dem LL.M. noch gearbeitet wird fehlt dafür aber oft die Zeit. Dazu kommt, dass bei einem LL.M. im Ausland zumindest zu Anfang noch eine Sprache (weiter) gelernt werden muss. Auch das ist je nach bereits vorhandenen Kenntnissen und Talent zeitaufwendig.
Auch für einen LL.M. geht eine lange Zeit zwischen dem ersten und dem zweiten Staatsexamen „verloren“. Zwar nicht für Erfahrungen und auch nicht juristisches Denken an sich, doch aber für materielles Wissen, was für das zweite Staatsexamen benötigt wird.
Kosten von Doktor und LL.M.
Von immenser Bedeutung ist natürlich gerade für viele junge Menschen die Kostenfrage. Im Falle eines Doktors ist die Promotion selbst grundsätzlich nicht kostenpflichtig, abgesehen von den im Regelfall zu entrichtenden, in Deutschland aber vergleichsweise geringen Semesterbeiträgen. Allerdings fallen selbstverständlich über den gesamten Zeitraum der Promotion die üblichen Lebensunterhaltungskosten an. Aus diesem Grund arbeiten viele Promovenden nebenbei an der Universität, zum Beispiel an einem Lehrstuhl, in einer Kanzlei oder einem Unternehmen als Wissenschaftlicher Mitarbeiter, um diese Zeitspanne zu finanzieren.
Bei einem LL.M. können im Vergleich zum Doktor trotz der kürzeren Studienzeit sogar noch höhere Kosten anfallen. Hauptgrund dafür sind zumindest bei einem Studium im Ausland die dort häufig deutlich höheren Studiengebühren, die an Eliteuniversitäten beispielsweise in den USA durchaus bis zu 30.000 US-Dollar betragen können. Zudem sind im Ausland auch häufig die Lebenshaltungskosten deutlich höher als in Deutschland, weshalb ein finanzieller Aufwand in Höhe von ca. 50.000 US-Dollar für einen LL.M. in den USA beispielsweise keine Seltenheit darstellt.
Aus diesen vorgenannten Gründen bieten sich für Studenten zahlreiche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung über ein Stipendium für eine solche Zusatzqualifikation. Neben diesen klassischen Angeboten bieten aber auch viele Kanzleien und Unternehmen jungen Juristen die (Teil-)Erstattung der bei der jeweiligen Qualifikation anfallenden Kosten an. Potenzielle Arbeitgeber wollen so ihre Attraktivität gerade für motivierte und ehrgeizige Studenten steigern und binden nicht selten so auch zukünftige akademisch qualifizierte Juristen langfristig an sich.
Gehalt mit Doktor und Gehalt mit LL.M.
Neben der Freude am wissenschaftlichen Arbeiten und Studieren sollen sowohl ein Doktor. iur., als auch ein LL.M. aber natürlich auch ganz pragmatisch die späteren Chancen am Arbeitsmarkt verbessern und im Idealfall das eigene Gehalt erhöhen.
Je nach Quelle liegt das durchschnittliche Einstiegsgehalt eines (Voll-)Juristen so um die 55.000 Euro brutto im Jahr. Dieser Mittelwert steigt allerdings bei beiden Qualifikationen jeweils noch einmal erheblich an. So winkt mit einem Master of Laws ein Gehaltsplus von durchschnittlich bis zu 5 %. Statistiken und Studien zufolge verspricht ein Doktor sogar noch mehr Lohn, bis zu 30 – 40 % mehr Gehalt sind demnach für promovierte Juristen möglich. Diese Prozentzahlen kommen vor Allem auch daher, dass die Aufstiegschancen oft größer oder auch zeitnaher werden, wenn man eine akademische Zusatzqualifikation erworben hat. Derlei Zahlen sind aber selbstverständlich mit Vorsicht zu genießen und variieren stark von Branche zu Branche und natürlich von Arbeitgeber zu Arbeitgeber.
Zusätzlich muss beachtet werden wie viel entgangenen Lohn und Geld man aufwendet, um die jeweilige Zusatzqualifikation zu erhalten.
Was ist für wen geeignet?
Letztendlich ist für die Frage nach Doktor oder LL.M. vor allem die persönliche Vorliebe und die eigenen Zielvorstellungen maßgeblich. Soll später ein akademischer Werdegang in Forschung und Lehre eingeschlagen werden, so ist die Promotion nach wie vor unerlässlich. Für Juristen, die aber später gerne in einer internationalen Großkanzlei arbeiten möchten und Lust haben, noch einmal eine Zeit im Ausland zu leben und zu studieren, bietet der Master of Laws eine spannende und weniger zeitaufwendige Alternative. Schließlich finden sich auch einige Juristen, die beide Qualifikationen absolviert haben, wobei hierfür der besondere Zeit-, Arbeits- und Kostenaufwand einkalkuliert werden muss. Auch ohne Zusatzqualifikation kann jeder Jurist vor Allem mit vernünftigem Examen ein mehr als ausreichendes Gehalt bekommen, wobei der Lebenslauf während des gesamten Ausbildungsweges eine große Rolle spielt.
Dieser Artikel wurde am 26. September 2022 erstellt. Er wurde am 28. September 2024 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.