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Wenn du kurz vor der mündlichen Prüfung stehst, wirst du dich bestimmt auch auf das Vorgespräch zur mündlichen Prüfung vorbereiten wollen. Von einigen Juristen, die dieses Vorgespräch bereits geführt haben, kursieren erschreckende und einschüchternde Erzählungen.

Warum du aber keine Angst vor dem Vorgespräch zur mündlichen Prüfung haben musst und wie du dich optimal vorbereitest, zeigen wir dir in unserem heutigen Karrieretipp!

Der Ablauf deines Staatsexamens

Das erste juristische Staatsexamen besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Im schriftlichen Teil schreibst du je nach Bundesland 6-7 Klausuren. Im mündlichen Teil des Staatsexamens wirst du einen Aktenvortrag halten und danach in einer Gruppe in jedem Rechtsgebiet geprüft. Der mündliche Teil wird komplett an einem Tag geprüft.

Das ist mit Vorgespräch gemeint

Vor diesem mündlichen Prüfungstag gibt es ein Vorgespräch mit einem deiner Prüfer. In manchen Bundesländern ist dieses Gespräch am Morgen des Prüfungstags, in anderen ist dieses Gespräch schon vorher. Gerade vor diesem Gespräch graut es vielen Prüflingen. Allerdings ist dieses Gespräch in keinem Maße so schlimm wie es sich viele Studierende vorstellen.

Der Prüfer möchte ein Bild von dir bekommen, ohne den Druck der Prüfungssituation. Er möchte sich bekannt machen mit der Person, die er später zu prüfen hat. Du wirst dabei nicht, wie viele denken, auf die Probe gestellt und der Prüfer wird dich auch nicht ins offene Messer laufen lassen.

Vier Themen, auf die du dich unbedingt vorbereiten solltest!

Wir können dir nicht zu 100 % die Antwort darauf geben, worüber dein Prüfer mit dir sprechen wird, aber wir können dir aus Erfahrungsberichten sagen, worüber Prüfer gerne reden. Die Länge des Prüfungsgesprächs variiert auch. Im Schnitt kann jedoch gesagt werden, dass es zwischen fünf und höchstens fünfzehn Minuten dauert.

Wir haben dir hier die Top vier Themen aufgeschrieben, auf die du dich vorbereiten solltest.

4 Top Themen

1. Dein Lebenslauf

Im Vorlauf zur Anmeldung zu deinem ersten Staatsexamen gibst du deinen Lebenslauf ab. Das ist in den meisten Bundesländern notwendige Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung. Wie oben beschrieben, möchte dich der Prüfer im Vorgespräch gerne als Person kennenlernen. Sei also vorbereitet darauf, dass er dich nach deinem Lebenslauf fragt und sei darauf eingestellt, dich zu den einzelnen Punkten deines Lebenslaufs zu äußern.

2. Dein Notenwunsch

Einige Prüfer fragen dich auch nach deiner Notenvorstellung der mündlichen Prüfung und auch des gesamten ersten Staatsexamens. Den Prüfern sind deine schriftlichen Noten bekannt, also sei, wenn die Frage kommt, zwar realistisch, aber auch nicht zu schüchtern. Ist dir eine ganz bestimmte Note in der mündlichen Prüfung wichtig, kannst du das auch so kommunizieren.

3. Dein Schwerpunkt

Oft interessiert den Prüfer auch dein Schwerpunkt, also der universitäre Teil des Staatsexamens, den du absolviert hast. Er könnte dich nach deinen grundsätzlichen Interessen in die Richtung fragen und ob du neben dem Studium schon etwas in die Richtung gemacht hast oder ob du einen Studentenjob gehabt hast. All das verschafft dem Prüfer ein Bild von dir und deinem juristischen Interessenpunkt.

4. Spätere Berufswünsche und Hobbys

Es kann auch vorkommen, dass dich der Prüfer nach deinem Berufswunsch fragt und welche juristische Richtung du einschlagen möchtest. Ein detaillierter Lebensplan wird in solchen Fällen nicht von dir abverlangt, allerdings möchte der Prüfer auch hier sehen, in welchem Bereich deine Interessen liegen und auch für welches Ziel du dieses Studium absolvierst.

Auch die Frage nach den Hobbys ist eine gerne gestellte von den Prüfern. Überlege dir auch hierzu eine Antwort, sodass du nicht ratlos vor ihm stehst, wenn er dir diese Frage stellt.

Darauf achten die Prüfer am häufigsten

Du musst nicht zu jeder Frage die perfekte Antwort parat haben, die du dir vorher komplett zurechtgelegt hast. Das wirkt eher monoton und nicht sehr spannend. Allerdings ist es auch nicht ratsam das Gespräch zu lässig anzugehen. Es ist kein Gespräch unter Freunden. Kommt die Frage nach deiner Freizeit, ist Party, trinken und chillen, nicht die beste Antwort.

Sei zwar ehrlich, aber überlege dir auch, wie deine Antwort beim Prüfer ankommt. Bist du dir unsicher, ob du mit der Antwort einen negativen Eindruck hinterlässt, lasse sie lieber weg und überlege dir etwas anderes. Niemand ist dir böse, wenn du einen Moment überlegst, bevor du die Frage beantwortest.

Drei Tipps für ein sicheres Auftreten

Neben der Vorbereitung auf die Fragen ist es auch sinnvoll, dass du selbstsicher auftrittst. So vermittelst du einen vorbereiteten und selbstbewussten Eindruck. Deswegen kommen hier drei Tipps, wie du sicherer auftrittst.

  • Es klingt banal, aber deine Körperhaltung macht einen maßgeblichen Eindruck wie du einer Person gegenüber trittst und wie sich dich wahrnimmt. Stehst du eher gekrümmt und klein gemacht vor deinem Prüfer, wirkst du unsicher. Das führt dazu, dass dein Prüfer den Eindruck gewinnt, dass du schüchtern bist. Das ist allerdings kein Eindruck, den du vermitteln möchtest.

  • Beim Beantworten der Fragen, ist es wichtig, dass du darauf achtest, wie du sie beantwortest. Versuche langsam und deutlich zu reden und dir deine Aufregung, falls vorhanden, nicht anmerken zu lassen. Schaue deinen Prüfer direkt an und versuch ihm auch in die Augen zu gucken. Gucke beim Beantworten der Fragen nicht auf den Boden.

  • Teilweise sind die Prüfungsgespräche eben nicht am Prüfungstag. Versuche dich trotzdem dementsprechend seriös zu kleiden. Du musst dich natürlich noch wohlfühlen in deiner Kleidung. Ein Hemd oder eine Bluse sind allerdings trotzdem sinnvoll, weil du damit einen vorbereiteten, gut organisierten und fachlich entsprechenden Eindruck vermittelst.

Dein O&W Tipp:

Auch du lernst den Prüfer kennen – deine Chance

Vergiss nicht, das Prüfungsgespräch soll auch dir Vorteile verschaffen. Nicht nur dein Prüfer lernt dich bei dem Vorgespräch besser kennen, sondern auch du lernst deinen Prüfer kennen. Wie redet er, wie stellt er seine Fragen und vor allem, wie ist die Art deines Prüfers? So kannst du schon erste Eindrücke gewinnen und dich besser auf deine Prüfung einstellen.

Nebenbei löst sich der große unbekannte Prüfer, in einer Person auf, zu der du nun ein Gesicht hast und dein Gespräch zuordnen kannst. So wird dir ein Teil deiner Nervosität genommen werden und du wirst dich sicherer fühlen als vorher!

Keine Angst, du kannst Gewinnen!

Insgesamt brauchst du also weder Angst haben vor deinem Vorgespräch mit dem Prüfer, noch musst du aufgeregt sein. Es ist ein gemeinsames Kennenlernen und eine Chance für dich, deine Nervosität zu minimieren und dich von deiner besten Seite zu zeigen!

Dieser Artikel wurde am 30. April 2024 erstellt. Er wurde am 28. September 2024 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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