Im Jura-Studium wird dir das Wissen durch Vorlesungen und ergänzend in Arbeitsgemeinschaften vermittelt. Bei den Vorlesungen im Jurastudium gibt es keine Anwesenheitspflicht. Von einigen Seiten hört man, dass Vorlesungen im Jura-Studium ein wichtiger Faktor sind für gute Klausuren. Von anderen Seiten hört man, dass man die Vorlesungen nicht unbedingt besuchen muss.
Doch was sind Vorlesungen überhaupt? Gibt es Alternativen und wie merke ich bei einer konkreten Vorlesung, ob sie sinnvoll für mich ist oder bloße Zeitverschwendung? Wir erklären dir aus unserer Sicht, ob es sinnvoll ist Vorlesungen zu besuchen.
Was Du in Vorlesungen im Jura-Studium lernst
Vorlesung sind Lehrveranstaltung zur Wissensübermittlung im theoretischen Sinne. Gemeint ist das Wissen, dass du für die Bearbeitung deiner Klausuren brauchst. Oft gehen Vorlesungen jedoch auch über den klausurrelevanten Stoff hinaus, indem sie dir ein grundsätzliches juristisches Verständnis vermitteln wollen. Das Handwerk, wie eine juristische Klausur in den verschiedenen Rechtsgebieten gelöst wird, vermittelt die Vorlesung dir allerdings nicht. Gute Vorlesungen geben dir jedoch Tipps zum Handwerk.
Endet die Vorlesung mit einer Klausur, soll die Vorlesung dir auch einen Überblick über den klausurrelevanten Stoff aufzeigen.
An manchen Fakultäten gibt es die Möglichkeit die Vorlesungen auch digital zu hören. Die Vor- und Nachteile des digitalen Hörens von Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften werden wir dir separat nochmal erläutern.
Aufbau der Vorlesungen
In den meisten Universitäten beginnen die Vorlesungen in den ersten Semestern mit den allgemeinen Regeln, die dir ein juristisches Grundwissen vermitteln sollen.
- Im Zivilrecht beginnen die Vorlesungen oft mit dem Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Auch im Strafrecht wirst Du mit dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs konfrontiert meist gepaart mit der grundsätzlichen Einführung in die Kriminalwissenschaften.
- Im öffentlichen Recht wird mit den Grundrechten als Fundament für das gesamte öffentliche Recht und mit dem Staatsorganisationsrecht gestartet.
- In den höheren Semestern befassen sich die Vorlesungen mit den besonderen Teilen des jeweiligen Rechtsgebiets.
Vorteile von Arbeitsgemeinschaften gegenüber Vorlesungen
Arbeitsgemeinschaften (kurz: AGs) sind grundsätzlich als Ergänzung zu den Vorlesungen vorgesehen. Der in der Vorlesung theoretisch vermittelte Stoff, soll praxisorientiert am Fall geübt und wiederholt werden. Dabei soll einem das Werkzeug zur Lösung der juristischen Fallklausur in die Hand gegeben werden. Unterrichtet werden die AGs meistens von wissenschaftlichen Mitarbeitern.
Bei den Arbeitsgemeinschaften solltest du allerdings mit einer möglicher Anwesenheitspflicht aufpassen. An manchen Fakultäten gibt es für AGs eine Anwesenheitspflicht, wenn du diese nicht beachtest verlierst du möglicherweise dein Anrecht auf Teilnahme an dieser AG.
Muss ich neben den Vorlesungen auch selbständig lernen?
Je nachdem, ob du die Jura-Vorlesungen besuchst oder nicht, vermehrt sich der Lernaufwand beim Nichtbesuch zwar, aber er vermehrt sich nicht wesentlich. Ohne Vorlesung solltest du dir selbstständig einen Überblick über den klausurrelevanten Stoff verschaffen. Meist findest du am Anfang der Folien des jeweiligen Professors einen Überblick der Vorlesung.
Unabhängig davon, ob du die Vorlesung besuchst oder nicht, musst du im Nachhinein den Stoff so aufarbeiten, dass du ihn in der Klausur in Form einer Falllösung wiedergeben kannst. Dafür stehen dir verschiedene Materialien zur Verfügung. Auf die einzelnen Vor- und Nachteile der Materialien gehen wir in einem separaten Artikel nochmal ein.
Das spricht dafür, zur Jura-Vorlesung zu gehen
Es gibt verschiede Gründe, die dafür sprechen zur Jura-Vorlesung zu gehen. Im Folgenden stellen wir dir sechs Gründe vor:
1. Selbstdisziplin
Besuchst du keine Vorlesungen musst du dir den Stoff selbst beibringen, ohne ihn vorher einmal gehört zu haben. Dazu gehört Selbstdisziplin. Fällt es dir oft schwer dich zu konzentrieren und aufzuraffen, kann es sinnvoll sein, die Vorlesungen zu besuchen, um einen Anstoß in die richtige Richtung zu bekommen.
2. Du lässt dich nicht nur Berieseln
Wenn du dich in die Vorlesung setzt, um dem Professor ein bisschen zuzuhören und danach wieder zu gehen, bringt dir eine Vorlesung nichts. Du musst dir klar machen, dass du auch in einer Vorlesung mitdenken und mitarbeiten musst, damit die Vorlesung dir einen Mehrwert gibt.
3. Du bist ein auditiver Lerntyp
Wenn du ein überwiegend auditiver Lerntyp bist, d.h. du nimmst den Stoff gut auf, wenn du ihn hörst, kann es sinnvoll für dich sein, Vorlesungen zu besuchen. Wenn du allerdings ein kommunikativer oder visueller Lerntyp bist, kann es gut sein, dass Vorlesungen für dich keinen Mehrwert bringen. In AG´s oder Lerngruppen bist du dann besser aufgehoben.
4. Die Jura-Vorlesung bringt dir einen Mehrwert
Liest Dein Professor nur seine Folien oder sein eigenes Skript ab, ohne einen Mehrwert in die Vorlesung zu bringen oder bezieht er Studierende mit ein? Lässt er Fragen zu und geht in Diskussion mit einzelnen Studierenden? Möglicherweise bespricht er schon erste Falllösungen und gibt Euch Tipps.
5. Du hörst aufmerksam zu
Bist du während der Vorlesung konzentriert und hörst ordentlich zu oder bist du mehr abgelenkt und mit anderen Dingen beschäftigt? Vorlesungen sind keine Orte für Onlineshopping oder Sudoku.
6. Du nimmst wirklich etwas mit
Der wichtigste Entscheidungsfaktor sollte sein, ob du wirklich etwas aus der Vorlesung mitnimmst. Das erkennst du beim Nachbereiten des Stoffes daran, ob dir der Stoff bekannt vorkommt oder du vielleicht sogar etwas davon richtig im Kopf hast.
Fazit
Wir können dir sagen, schließe Vorlesungen nicht von vornherein aus. Schau sie dir an und selektiere daraufhin sinnvoll und nicht zu sparsam, wenn du merkst, dass es dich mehr wertvolle Zeit kostet, als dir Wissen und juristisches Verständnis bringt, dann ist der Besuch der Jura-Vorlesung definitiv Zeitverschwendung!
Dieser Artikel wurde am 31. Juli 2023 erstellt. Er wurde am 28. September 2024 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.