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Als Junganwalt, der gerade aus dem Referendariat und der Studienzeit kommt, sind einem viele Dinge neu und man muss erst Erfahrungen sammeln, bis man routiniert ist. Eines der relevantesten Sachen, die man im Studium eigentlich nie lernt und mit denen man im schlimmsten Fall auch im Referendariat nicht unbedingt viele Berührungspunkte hat, ist der Mandantenumgang.

Für einen Anwalt ist der Umgang mit den Mandanten das A&O für eine erfolgreich laufende Kanzlei. Umso wichtiger ist es also, dass ein Junganwalt gut mit Mandanten umgehen kann und weiß, wie man sich gegenüber ihnen richtig verhält.

1. Klare Kommunikation

Zunächst ist es im direkten Mandantengespräch wichtig, dass du mit deinem Mandanten klar und deutlich kommunizierst. Sie müssen dir deutlich kommunizieren, was genau das Problem ist, welche Ziele sie haben und was sie sich konkret von dir als Anwalt wünschen.

Allerdings ist es auch genauso wichtig, dass du realistisch zu ihnen bist. Welche Wege kannst du mit ihnen gehen. Welche Ziele sind juristisch realisierbar und was ist nicht möglich. All diese Dinge müsst ihr besprechen, damit es im Nachhinein nicht zu Enttäuschung kommt, weil eine Seite sich nicht richtig verstanden fühlt.

2. Kompetenz, aber keine Überheblichkeit

Das größte Vorurteil gegenüber Juristen ist wohl, dass sie überheblich und arrogant seien. All das kann natürlich daraus resultieren, wie man sich gegenüber seinen Mandanten verhält. Es ist wichtig, dass du im Gespräch ein Mittelmaß findest zwischen deiner fachlichen Kompetenz, die du den Mandanten auch zeigen sollst und dem Umgang mit ihnen.

Hast du beispielsweise gerade eine längere Ausführung zu einer juristischen Situation gemacht, frage nach, ob sie alles verstanden haben oder ob du es nochmal erläutern sollst. Gehe auf sie ein und achte im Gespräch auf die Mimik deines Gegenübers. Daran erkennst du am besten, ob sie deinen Ausführungen folgen können.

3. Gründliche Vorbereitung

Um deinen Mandanten eben auch zu zeigen, dass du kompetent bist und dich gut um sie kümmerst, ist es unerlässlich, dass du dich möglichst gründlich und tiefgehend vorbereitest. Hattet ihr bereits einige Termine, dann nimm dir vor dem Termin etwas Zeit, lies dich nochmal in den Sachverhalt hinein. Berichte deinen Mandanten, was genau in der Zwischenzeit passiert ist und wie euer weiteres Vorgehen ist.

Es gibt Mandanten die nötige Sicherheit, wenn du gründlich vorbereitet bist und ihnen genau erläutern kannst, welche Wege ihr einschlagt, um die Probleme eurer Mandanten zu klären.

4. Zuhören und auf den Mandanten eingehen

Neben deinen juristischen Ausführungen und dem Leiten des Gesprächs, ist es genauso wichtig, dass du deinen Mandanten zuhörst und auf sie eingehst. Sie fühlen sich von dir ernst genommen, wenn du ihnen richtig zuhörst und dir dabei zu ihren Ausführungen auch möglicherweise Notizen machst.

Gehe auf sie ein und stelle Rückfragen, das kann vor allem wichtig sein, wenn dir der Mandant nicht alles erzählt hat und du noch mehr Informationen benötigst, um den Sachverhalt juristisch richtig bewerten zu können, also sei aufmerksam!

5. Die Nachbereitung

Im Nachgang deines Termins mit dem Mandanten kann es sinnvoll sein, den Termin Revue passieren zu lassen. Wenn es dir hilft, lege ein Dokument dazu an. Hilfreiche Fragen dafür können sein:

  • Was hat im Gespräch gut geklappt und was noch nicht so?
  • Welche Informationen muss ich mir merken und was ist das weitere Vorgehen?
  • Welche Fragen sind noch offen geblieben?
  • Welche Eigenarten hat der Mandant, die ich mir gerne merken möchte?
  • Das möchte ich beim nächsten Mal anders bzw. besser machen

Stellst du dir diese Fragen kontinuierlich, wird dir der Umgang mit Mandanten merklich leichter fallen und besser gelingen. Du lernst bei jedem Termin dazu und lernst auch deine Mandanten besser kennen.

6. Mögliche Unterlagen vorwegschicken

Um deine Mandanten nicht zu überfordern oder zu überladen, kannst du wichtige Unterlagen oder Informationen, über die du mit ihnen sprechen möchtest, vorweg an sie schicken. Dann können sie sich schon mit ihnen vertraut machen und mögliche Fragen haben sie auch schon parat. Neben diesen Unterlagen kannst du natürlich immer eine Gesprächsagenda im Voraus an deine Mandaten schicken. Dann wissen sie immer, bei welchem Punkt in der Besprechung sie sich befinden und ob ihnen vielleicht noch Themen fehlen in der Besprechung.

So wird das Gespräch mit ihnen flüssiger und ihr schafft mehr in der Zeit, die ihr habt, da sie selbst sich auch vorbereitet haben.

7. Lasse dir helfen

Bist du dir noch unsicher mit dem Umgang mit bestimmten Mandanten, dann lasse dir helfen. Als Junganwalt hast du natürlich noch nicht so viel Erfahrung. Frage Anwälte, die schon länger dabei sind, nach Rat. Möglicherweise kennen sie die Mandanten sogar und können dir einen Rat geben, wie man mit diesem Mandanten spezifisch umgeht oder sie geben dir im Allgemeinen Tipps.

Es kann nicht schaden, wenn du sie um Hilfe bittest, du wirst nur noch mehr dazulernen. Von den Erfahrungen deiner Kollegen wirst du immer profitieren können.

Dein O&W Tipp

Guter Smalltalk ist sinnvoll

Es ist normal, dass ein Mandantengespräch nicht direkt beginnt mit dem rechtlichen Problem, sondern, dass erst ein wenig Smalltalk geführt wird. In dieser Phase ist es für die Sympathie wichtig, dass du als Junganwalt entsprechend auch Smalltalk führen kannst und umgänglich bist.

Wenn du wissen willst, welche Themen für Smalltalk die richtigen sind und warum Smalltalk für Anwälte wichtiger ist, als manche glauben, dann lies doch gerne unseren Karrieretipp dazu und klicke hier!

Der Umgang mit Mandanten ist auch Übungssache

Wir haben dir heute unsere sieben besten Tipps für den Mandantenumgang als Junganwalt gegeben. Wenn du trotzdem noch ein bisschen unsicher sein solltest, keine Sorge, der Umgang mit Mandanten ist Übungssache und wird mit der Zeit und deiner Erfahrung immer besser.

Befolgst du unsere Tipps, bist du aber schon auf dem richtigen Weg und hast einen Leitfaden, dem du folgen kannst, um gute Mandantengespräche zu führen und gut mit Mandanten umzugehen.

Dieser Artikel wurde am 16. Juli 2024 erstellt. Er wurde am 28. September 2024 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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