Jeder fünfte wird heutzutage innerhalb der ersten 100 Tage gekündigt, beziehungsweise kündigt seinerseits den Job. Wenn das passiert ist es für beide Seiten ärgerlich, da Zeit auf die Einarbeitung verwandt wurde und auch bereits das erste Geld geflossen ist, was nun zumindest auf Arbeitnehmerseite erst einmal fehlt.
Was man als Junganwalt dafür tun kann, dass man in einer Kanzlei oder einem Unternehmen in der ersten Zeit positiv auffällt und dadurch einerseits seinen Job behält und sich außerdem nicht unattraktiv für Aufstiegsmöglichkeiten macht, darum soll es im Folgenden gehen.
Was ist die 100-Tage-Regel?
Die 100-Tage-Regel, auch 100-Tage-Frist genannt, kommt ursprünglich aus der Politik. Eine Faustregel des Journalismus besagt hier, dass ein Amtsinhaber oder auch eine neue Regierung diese Zeit benötigt, um zu beweisen, dass er oder sie diesem Posten würdig ist und Erfolge erzielen kann.
Der erste Eindruck zählt
Der erste Eindruck ist der mit Abstand wichtigste Eindruck, den man hinterlässt. Schon in den ersten paar Sekunden entscheidet sich in der Regel, wie man sich mit seinem gegenüber versteht und wohin ein Gespräch führt. Das gilt auch für einen neuen Job als Junganwalt in einer Kanzlei.
Zum ersten Eindruck bei einem neuen Arbeitgeber zählt zum einen das fachliche, aber vor Allem auch das menschliche.
Zuerst einmal sollte man sich natürlich auf das Fachgebiet vorbereiten, in dem man arbeitet. Insbesondere wenn man eine Fachrichtung wählt, die in der Uni so nicht gelehrt wurde und von der man deshalb noch nicht sehr viel Ahnung hat. Hier ist zu raten, dass man sich ein wenig eingelesen haben sollte, bevor man mit dem neuen Job beginnt. In der ersten Zeit heißt es dann zunächst einmal: Wissenslücken füllen! Wie genau die Arbeit abläuft kann man besonders gut am Anfang betrachten, wenn man noch relativ neu ist und deshalb noch einen ganz guten objektiven Blick von außen hat. Trotzdem sollte man sich nicht nur darauf konzentrieren.
Um als Junganwalt einen guten ersten Eindruck zu machen ist es gerade am Anfang besonders wichtig, die Erwartungshaltung des Chefs zu kennen. Deshalb sollte man anfangs viel nachfragen, wenn man sich bei etwas nicht ganz sicher ist, um so Missverständnisse weitestgehend zu vermeiden. Das bedeutet nicht, dass man mit jeder Kleinigkeit zum Chef laufen sollte. Insbesondere sollte man vorher beobachten, wie der Chef auf Nachfragen reagiert. Ist er eher genervt von Fragen oder ist es ihm wichtig, dass man sich am Anfang rückversichert? Das kann man relativ schnell herausfinden. Trotzdem sollte man versuchen weitestgehend eigenverantwortlich und gut strukturiert alleine zu arbeiten.
Ein sympathischer erster Eindruck
Auf menschlicher Ebene ist es am Anfang mit am wichtigsten sympathisch zu wirken. Auf lange Sicht wird man nur einen guten Platz in einer Kanzlei einnehmen können, wenn gerne mit einem zusammen gearbeitet wird. Der erste Eindruck setzt sich dabei aus
- ca. 50% Körpersprache
- ca. 40% Stimme
- ca. 10% dem tatsächlich Gesagten
zusammen. Es ist deshalb gerade am Anfang entscheidend darauf zu achtet, dass Benehmen dem anzupassen, was man vermitteln, beziehungsweise ausstrahlen möchte.
Insbesondere sollte man darauf achten, nicht besserwisserisch zu wirken. Das kommt grundsätzlich nie gut, egal wie sich vorbereitet wurde. Je nach Kanzlei bestehen Unterschiede, wie sich neue Mitarbeiter Anfangs einzubringen oder auch mitzureden haben. Allgemein gefasst kann man sagen, je kleiner die Kanzlei, desto lieber wird es gesehen, wenn schon am Anfang relativ viel fachlich beigetragen wird. Hingegen kann es in großen Kanzleien vorkommen, dass es gerade in der Anfangszeit eher ungern gesehen wird, wenn viel Kritik geäußert wird oder übermäßig viele neue Ideen eingebracht werden.
Anpassen als Junganwalt
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Anpassung an den neuen Arbeitgeber. Dazu gehört vor Allem sich einmal in eine beobachtende Position zu begeben und sich die Kanzleikultur ein wenig anzuschauen. Es gibt immer „offizielle“ und „inoffizielle Regeln“. Die inoffiziellen Regeln wird man dabei lediglich durch eigene Beobachtung finden, während die offiziellen Regeln durch Nachfrage oder auch von alleine in Gesprächen erwähnt werden. Zu diesen Regeln gehört beispielsweise:
- Wie wird kommuniziert?
- Wie sind die Arbeits- und Pausenregelungen?
- Wie sieht es mit Home Office aus?
- Gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten, die vom Arbeitnehmer gefördert werden?
Insbesondere daran wie kommuniziert wird, als auch das Verbringen der Arbeits- und Pausenphasen sollte man sich anpassen. Wichtig dabei ist allerdings, sich nicht zu sehr zu verbiegen. Wenn es in der Kanzlei etwas gibt, beispielsweise den Umgang zwischen verschiedenen Angestellten, der einem absolut nicht passt, sollte man sich fragen, ob das wirklich der richtige Platz für einen selber ist. Die ersten 100 Tage in einem neuen Job sind nicht nur dazu da, um den Arbeitgeber von sich zu überzeugen, sondern auch selbst zu erfahren ob man langfristig in diesem Job glücklich wird.
Für diese Anpassung kann es auch sinnvoll sein, sich Listen oder Notizen zu machen. Nicht nur, weil man sich dann alles selber noch einmal vor Augen führt, sondern auch, damit man Neuen, die man eventuell irgendwann einmal einarbeiten muss, helfen kann.
Socializing als Junganwalt
Das Kennenlernen verschiedenster Kollegen gehört untergeordnet auch zum Punkt Sympathie zeigen. Um langfristig in einer Kanzlei seinen Platz zu finden, ist es hilfreich, sich mit Kollegen und Chefs gut zu verstehen. Man sollte sich zu Anfang also zumindest einmal über die wichtigsten Leute informieren. Wer sitzt wo, wem bin ich unterstellt und wem sollte ich mich vorstellen. Auch das gehört zur Kanzleikultur. Sich also mal umhören, ob es gerne gesehen wird sich beim Partner vorzustellen oder ob das eher unüblich ist, kann sehr nützlich sein. Dazu gehört auch die Namen zu kennen und diese den Gesichtern zuordnen zu können. Nichts ist unangenehmer als, nach einiger Zeit einem Partner zu begegnet und diesen nicht zuordnen zu können.
Die Vernetzung mit der eigenen Praxisgruppe steht dabei natürlich an erster Stelle. Nicht nur um in der ersten Zeit einen guten Eindruck zu machen, sondern auch für das eigene Arbeitsklima ist es unerlässlich sich gut mit den Kollegen zu verstehen. Dazu gehört auch, ab und zu mal Smalltalk mit den Kollegen oder auch Chefs zu betreiben. So redet man auch mal über Themen außerhalb der Arbeit und kann herausfinden, mit wem man sich gut oder auch nicht so gut versteht.
Kontakte aufzubauen ist unheimlich wichtig und gar nicht mal so schwer. Kurz zwischendurch kann man mit fast jedem ein bisschen quatschen, auch wenn man nicht den gleichen Fall bearbeitet. Ein angenehmes Arbeitsklima ist eine gute Grundlage für die weitere Zusammenarbeit.
Selbstmarketing als Junganwalt
Selbstmarketing ist als Berufseinsteiger unerlässlich. Dafür sollte man sich zuerst einmal zwei Fragen stellen:
- Wie möchte ich wahrgenommen werden?
- Was möchte ich langfristig hier erreichen?
Wenn man sich diese Fragen gestellt hat, kann man daran arbeiten, wie die anderen einen wahrnehmen. Dafür ist auch wichtig zu wissen, was die Werte der Kanzlei sind, wen sie bisher gehalten beziehungsweise befördert haben und warum. Weiß man das alles, sollte es kein Problem sein, das eigene Auftreten an die eigenen Ziele anzupassen. Gerade in er ersten Zeit bei einem Arbeitgeber ist es immer ratsam sich sehr organisiert zu geben. Selbst wenn man es eigentlich nicht immer ist. Vor Allem im Beruf eines Anwalts ist Organisation enorm wichtig. Hierunter ist insbesondere die Selbständigkeit zu verstehen. Es sind immer Pluspunkte beim Chef zu sammeln, wenn man eigene Fristen und Termine einhält, sodass einen niemand mehr kontrolliert muss.
Gerade am Anfang gehört zum Selbstmarketing auch, die eigene Leistungsbereitschaft zu präsentieren. Den meisten ist es von vornherein klar, aber gerade am Anfang sollte man sich nicht über wenige Überstunden beschweren. Jedoch ist die „Überstundenregelung“ sehr abhängig vom Kanzleityp. Ob es überhaupt Überstunden gibt, wenn ja wie viele und ob dieser Umstand „normal“ ist. Auch über dieses Thema sollte man sich bei der Wahl des Arbeitgebers schon vorher Gedanken machen.
Zusammengefasst sollte man in der ersten Zeit auf den eigenen Eindruck achten, organisiert wirken, Leistungsbereitschaft zeigen und dabei relativ maßvoll bleiben. Auch mit der eigenen Schlagfertigkeit sollte man es am Anfang nicht übertreiben.
Geschichte der eigenen Position kennen
Zu all diesen Punkten gehört auch, sich einmal mit der eigenen Position auseinanderzusetzten. Wer war vor einem selber dort? Wie hat derjenige den Job gemacht? Wo ist derjenige jetzt? Ist er gegangen, aufgestiegen oder wurde er gar gekündigt? Warum ist es so gekommen?
Selbst wenn einem niemand sagt, dass man verglichen wird, so ist das doch immer ein wenig der Fall. Weiß man nun ungefähr wie der eigene Vorgänger gearbeitet hat und wo er jetzt ist, kann man sich dementsprechend vielleicht ein wenig anpassen und es (wenn möglich) besser machen.
Fazit
Zuletzt muss noch einmal erwähnt werden, dass die ersten 100 Tage als Junganwalt oder auch eine Probezeit, falls vereinbart, nicht einseitig sind. Sie sind nicht nur für den Arbeitgeber sondern auch für den Junganwalt. Man sollte sich also trotz aller oben genannten Tipps nicht zu sehr verbiegen und sich auch selber fragen ob man im neuen Job glücklich wird, oder etwas anderes doch besser passt. Bei dieser Frage ist es wichtig so ehrlich wie möglich zu sich selbst zu sein. Mit Kollegen und Vorgesetzten verbringt man oft mehr Zeit als mit Freunden und Familie, weshalb es auf Dauer wirklich wichtig ist, sich im Job wohl zu fühlen und (zumindest meistens) gerne zur Arbeit zu gehen.
Zudem sei gesagt, dass das menschliche oft das fachliche überwiegt. Fachliche Defizite können in der Regel relativ schnell aufgearbeitet werden. Entscheidend ist aber ein gutes Verhältnis zu den Mitarbeitern aufzubauen und die Menschen um einen herum zu beobachten. Wenn man seine persönliche Rolle in einer Kanzlei gefunden hat und sich damit identifizieren kann, zudem keine allzu großen Defizite auf fachlicher Seite bestehen, sollte einer weiteren Zusammenarbeit eigentlich nichts im Wege stehen.
Dieser Artikel wurde am 6. Oktober 2022 erstellt. Er wurde am 28. September 2024 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.